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Jetzt anschauen: RVG Schnupper-Sprechstunde

Was verbirgt sich hinter dem Webinar „RVG Fragen & Antworten“ der RVG Sprechstunde?

Diese Frage wurde in einer kostenlosen Schnupperstunde am 03.03.2021 vom Gebührenexperten Dipl.-Rechtspfleger Thomas Schmidt beantwortet. Doch nicht nur bezüglich des Konzepts wurden die Teilnehmer/innen schlauer. Thomas Schmidt ging auch auf zahlreiche individuelle gebührenrechtliche Fragen ein, die ihm vorab zugeschickt wurden – so wie es auch im Regelbetrieb der RVG Sprechstunde der Fall ist.

Das waren u.a.:

Problem: Europäischer Zahlungsbefehl

  • 2020 internationalen Zahlungsbefehl erhalten. Wir vertreten Antragsgegnerin und legten Einspruch ein. Antragstellerin wurde vom Gericht aufgefordert, Gerichtsort zu benennen. Das ist nicht geschehen und wir erhielten Aufhebungsbeschluss. Was ist mit den Kosten unserer Mandantin? Kann man Kostenfestsetzung beantragen? Leider gibt die ZPO nichts her.

Problem: Kettenanrechnung

  • Kann man nach RVG quasi „doppelt“ anrechnen (sprich: Erstberatungsgebühr vollständig anrechnen sowie dann die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen)? Wenn z.B. der Mandant von der RSV für alle 3 Schritte (Erstberatung, außergerichtliche Tätigkeit und gerichtliche Tätigkeit) eine Deckungszusage hat.

Problem: Beginn der Zwangsvollstreckung? / Angelegenheit PfÜB?

  • Ist es richtig, dass ich für die gesamte Tätigkeit (Antrag auf vollstreckbare Ausfertigung, Klausel, Zustellung) nur eine 0,3 Verfahrensgebühr erhalte?
  • Wenn ich den Pfändungsbeschluss und zeitlich später (nach Hinterlegung der Sicherheitsleistung) den Überweisungsbeschluss beantrage, sind das zwei einzelne Vollstreckungsmaßnahmen?

Problem: Wert Aufhebungsvertrag Arbeitsvertrag?

  • Darf bei außergerichtlichem Vergleich (Aufhebungsvertrag) die Abfindungssumme in den Streitwert einbezogen werden?

Problem: Erledigungsgebühr Nr. 1002/1006 VV RVG

  • Wann entsteht die Erledigungsgebühr?

Problem: RSV –Einholung Deckungszusage

  • In welchem Umfang können Geschäftsgebühren abgerechnet werden, wenn der Mandant ausdrücklich vom Anwalt verlangt, bei seiner Rechtsschutzversicherung Deckung einzuholen?
  • Ich gehe davon aus, dass der Streitwert sich aus dem Wert der konkreten Sache ergibt. Ist dann für die erste Deckungsanfrage bei Ausführung zum Sachverhalt und kurzen Rechtsausführungen wie üblich 1,3 angemessen?
  • Bei in letzter Zeit sich häufig anschließendem ausführlichem Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung dann entsprechend höher? Ist über die entstehenden Gebühren insoweit aufzuklären?

Können Sie die Fragen beantworten? Falls nicht gibt es hier die Antworten.

Fragen aus dem Chat (den haben wir im Video unten bewusst unkenntlich gemacht) beantwortete er ebenfalls.

Wenn auch Sie Fragen zum RVG haben, melden Sie sich zur RVG Sprechstunde an: https://www.anwaltspraxis-wissen.de/rvg-sprechstunde

Thomas Schmidt freut sich auf Ihre Teilnahme.

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