Ein 19-Jähriger lehnte sich auf einer Autofahrt so weit aus dem Fenster, dass er herausstürzte und sich schwer verletzte. Man könnte jetzt sagen: "Selbst schuld!" Doch er forderte Schmerzensgeld vom Fahrer des Autos und bekam recht.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied: Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt wird. Sieht sich der Fahrer eines Pkw durch das Verhalten der Mitfahrer behindert oder bemerkt er, dass sich diese durch unvorschriftsmäßiges Verhalten selbst oder andere gefährden, muss er die Fahrt verweigern oder abbrechen.
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Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
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