Die Ehe ist bekanntlich eine ernste Angelegenheit. Doch was passiert, wenn man die Sache mit dem „sich das Ja-Wort geben“ ein wenig moderner angehen möchte – und das Ganze bequem per Videoanruf erledigt? Ein nigerianisches Paar in Deutschland dachte sich offenbar genau das: Warum ins Standesamt hetzen, wenn man die Ehe doch auch von der heimischen Couch aus schließen kann – per Videocall mit einer Behörde in Utah, USA. Ein kluger Plan? Leider nein, urteilte der Bundesgerichtshof.
„Ja, ich will!“ – Aber bitte nicht per Zoom!
Im Mai 2021 heiratete das Paar mit nigerianischer Staatsangehörigkeit vor einer Behörde in Utah – natürlich per Videotelefonie. Während der Zeremonie saßen die beiden allerdings nicht etwa in den USA, sondern gemütlich in Deutschland auf dem Sofa. Wenig später flatterte die amerikanische Eheurkunde samt Apostille ins Haus. Doch die deutsche Meldebehörde winkte müde ab: Ohne Standesamt, keine Ehe!
Enttäuscht und voller Hoffnung meldeten die beiden kurzerhand eine „neue“ Eheschließung beim Standesamt an. Die Standesamtsaufsicht legte daraufhin Beschwerde ein, schließlich hatte das Paar ja bereits in den USA geheiratet – zumindest aus ihrer Sicht. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof. Die zentrale Frage: Ist eine per Video geschlossene Ehe mit einer Behörde in Utah auch in Deutschland gültig? Spoiler: nein.
Das Urteil
Der BGH machte kurzen Prozess: Eine Ehe, die von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem ausländischen Standesbeamten geschlossen wird, ist hierzulande schlicht unwirksam. Die Begründung? Wer in Deutschland sitzt und seine Eheschließungserklärung abgibt, heiratet im Inland – und das geht nun einmal nur nach deutschem Recht.
Nach deutschem Recht müssen die Eheleute nämlich persönlich und gleichzeitig vor einem Standesbeamten erscheinen (§§ 1310, 1311 BGB). Eine Zoom-Konferenz mit einer Behörde in Utah zählt also dabei nicht. Auch der elegante Versuch, die amerikanische Eheurkunde einfach als Beweis vorzulegen, brachte keinen Erfolg. Wer sich in Deutschland das Ja-Wort geben möchte, muss sich also nicht nur in die Augen, sondern auch im Standesamt blicken lassen.
Fazit: Online-Ehe im Ausland gibt es nicht
Dieser Fall zeigt einmal mehr: Auch in Zeiten von Homeoffice, Zoom-Konferenzen und digitalen Meetings gibt es Dinge, die man lieber persönlich erledigen sollte. Wer in Deutschland heiraten möchte, muss persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten erscheinen. Kurz gesagt: Auch im digitalen Zeitalter führt an der klassischen Trauung kein Weg vorbei.
BGH, Beschluss vom 25.09.2024 – XII ZB 244/22