48. Aufl. 2025, C.H. Beck, 2.719 S., 149 €
Der Becksche Kurz-Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, ein renommiertes Standardwerk, ist in der 48. Auflage erschienen, ca. zwei Jahre nach der Vorauflage. Wie bei jedem regelmäßig und in relativ kurzem Abstand erscheinenden Kommentar stellt sich die Frage, ob man diese neue Auflage unbedingt benötigt. Die Frage ist klar mit „Ja“ zu beantworten.
Peter Dauer ist als Herausgeber und Autor aus dem Werk ausgeschieden. Die Kommentierungen übernahmen Peter Derpa und Felix Koehl, beide sind Richter und renommierte Experten im Straßenverkehrsrecht. Seit der Vorauflage waren zahlreiche Rechtsänderungen zu berücksichtigen und in den Kommentar einzuarbeiten. Dabei sind besonders die Neufassung der Fahrzeug-ZulassungsVO, die Änderungen im Onlinezugangsgesetz (OZG), Änderungen bei mautrechtlichen Regelungen, der Erlass einer Straßenverkehrs-TransportbegleitungsVO, Änderungen der Fahrerlaubnis-VO und die Änderungen durch die Teillegalisierung von Cannabis, oder das 10. Gesetz zur Änderung des StVG (Rechtsgrundlage, damit Kommunen und Länder flexibler und eigenverantwortlicher verkehrsrechtliche Anordnungen treffen können) zu nennen. Selbstverständlich wurde die neueste Rspr. berücksichtigt und in die Kommentierungen eingearbeitet.
Die vielen Änderungen sorgen dafür, dass die Neuauflage rund 250 Seiten mehr umfasst und damit knapp 10 % umfangreicher ist als die Vorauflage. Ein weiterer Grund hierfür ist, dass die neuen Kommentierungen von Derpa und Koehl nicht nur die eigenen Auslegungen nennen, sondern in Streitfragen auch noch Raum für die Auffassungen von Dauer aus der Vorauflage lassen. Das Werk bietet damit erneut viele Denkansätze für die Weiterentwicklung in streitigen Fragen. Verständlich in der Diktion, kritisch in der Sachfrage und fachlich fundiert sind die Kommentierungen für die Fallbearbeitung im Tagesgeschäft unverzichtbar. Die Fülle der erfassten Entscheidungen und Meinungen ist hervorragend eingeordnet und stets sicher zu finden. Es scheint kein Baustein des Verkehrsrechts zu fehlen. Das Buch ist bei aller Komplexität sehr gut und nachvollziehbar strukturiert. Dazu tragen auch die Anpassungen an die Erfordernisse der Gestaltung der elektronischen Fassung des Werks bei, selbst wenn Verschiebungen im Bereich der Randnummerierungen zunächst etwas störend erscheinen.
Das Werk wird wie selbstverständlich von praktisch allen mit dem Straßenverkehrsrecht befassten Personen und Institutionen genutzt: in Ausbildung und täglicher Praxis als unverzichtbares Werkzeug für die Fallbearbeitung. In Rspr. und Literatur wird das Buch regelmäßig zitiert. Das Vertrauen in die hohe Qualität des Werks ist zu Recht ungebrochen. Dazu trägt der erkennbare Wille von Autoren und Verlag bei, auch in einer 48. Auflage weiter aktuell, zeitgemäß und innovativ zu bleiben.
Fazit: Die 48. Auflage des Hentschel/König bleibt auf dem höchsten 5-Sterne-Niveau im Straßenverkehrsrecht und kann jedem mit dem Thema befassten Juristen uneingeschränkt empfohlen werden.
Rechtsanwalt André Naumann, Bornheim




![Erbrecht im Gespräch: Kurze[s] Update: #31 Die Auflage – mit Dr. Hanspeter Daragan](https://anwaltspraxis-magazin.de/wp-content/uploads/2026/09/Erbrecht-im-Gespraech-31-1024x536.jpeg)




