Kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause im Juli hatten sich Bundestag und Bundesrat noch einmal richtig ins Zeug gelegt: Die beiden Gesetzgebungskammern segneten zahlreiche legislative Vorhaben ab, die teils schon Monate auf Verabschiedung gewartet hatten. Auch wenn die ganz großen Vorhaben wie etwa die Renten- und die Pflegereform oder gar die angekündigte Staatsmodernisierung noch auf sich warten lassen – nach dem im vergangenen Jahr quasi ausgefallenen „Herbst der Reformen“ konnte man Mitte vergangenen Monats den Eindruck gewinnen, die Gesetzgebungsmaschine käme jetzt endlich richtig in Fahrt.
Bereits alle parlamentarischen Hürden genommen haben zwei zentrale Reformvorhaben der Koalition: Das Gebäudemodernisierungsgesetz – in der Öffentlichkeit besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – und die sog. Gesundheitsreform. Sie passierten den Bundesrat in dessen letzter Sitzung vor der Sommerpause, in der insgesamt 86 Punkte auf der Tagesordnung standen; einige davon hatten erst wenige Stunden zuvor noch den Bundestag beschäftigt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz soll den Hauseigentümern im Falle eines Heizungstausches wieder deutlich mehr Entscheidungsfreiheit zugebilligt werden als es das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Vorgängervorhaben vorgesehen hatte. So entfallen die bisherigen Vorgaben zur Nutzung eines überwiegenden Anteils erneuerbarer Energien beim Heizen ebenso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Gebäudeeigentümer haben künftig vielmehr wieder die freie Heizungswahl – sie können Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse-Pelletheizungen, aber auch Gas- und Ölheizungen verwenden. Entscheidet sich der Vermieter für den Einbau einer fossilen Heizung, muss er sich allerdings die Folgekosten mit den Mietern teilen. Zudem muss ab dem Jahr 2029 ein zehnprozentiger Anteil von Bioheizstoffen, wie Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas oder grüner Wasserstoff zugesetzt werden. Dieser Anteil wird ab 2030 auf 15 %, ab dem Jahr 2035 auf 30 % und ab dem Jahr 2040 auf 60 % steigen (sog. Bio-Treppe).
Gebilligt hat die Länderkammer auch das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Gesundheitsgesetz). Das Gesetz sieht vor, dass der Bund seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger dauerhaft um 750 Mio. € pro Jahr erhöht. Den Krankenhäusern wurde eine Obergrenze für den weiteren Kostenanstieg verordnet. Auch die (gesetzlich) Versicherten müssen ihren Beitrag zur Kostendämpfung tragen: Bei der Familienversicherung wird für mitversicherte Partner ab dem Jahr 2028 ein zusätzlicher Beitrag i.H.v. 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben (ausgenommen Eltern von Kindern unter zwölf Jahren sowie pflegebedürftige, erwerbsgeminderte und Grundsicherung beziehende Ehepartner). Gestrichen wird zudem die Erstattung für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten. Unter den Vorhaben, die der Bundesrat ebenfalls durchgewinkt hat, befanden sich zudem das Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen (s. dazu zuletzt ZAP 2025, 878) sowie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Mit letzterem sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren wichtiger Infrastrukturvorhaben, insb. in den Bereichen Verkehr und Energie, beschleunigt werden; u.a. werden Planfeststellungsverfahren vollständig digitalisiert und Umweltverträglichkeitsprüfungen reduziert. Nicht zuletzt billigten die Länder auch das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung; es enthält eine Genehmigungsfiktion dahingehend, dass die Aufnahme eines Gewerbes als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet.
Nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause wird sich der Bundesrat dann mit den Vorhaben beschäftigen können, die im Juli den Bundestag passiert haben oder dort demnächst zur Abstimmung stehen. Dazu zählen u.a. die Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete mit neuen Regelungen zum möblierten Wohnen, zu Kurzzeitmietverträgen und zur Indexmiete (sog. Mietenpaket II) ebenso wie das antragslose Kindergeld und die Haftungserweiterung bei Unfällen mit E-Scootern. Auch das Gesetz zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts sowie die Neuordnung des Wohngelds zum 1.1.2027 sind vom Bundeskabinett bereits beschlossen worden und dürften Bundestag und Bundesrat im Herbst beschäftigen.
[Red.]










