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Bundesgesetzblatt Teil I |
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Gesetz/VO/Bekanntmachung* |
v. |
Inkrafttreten |
Anmerkungen |
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Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BGBl. 2026 I Nr. 152 v. 20.5.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/152/VO.html) |
20.5.2026 |
Die wesentlichen Teile treten in mehreren Stufen ab 1.10.2026 in Kraft |
Weitere Zurückdrängung der Papierform. Ausweitung der Pflicht für Rechtsanwälte und Behörden, elektronische Dokumente zu nutzen. Kreditinstitute, als die in der Praxis wichtigsten Drittschuldner, müssen künftig den Empfang von elektronischen Dokumenten sicherstellen. |
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Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156 v. 29.5.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/VO.html) |
26.6.2026 |
In Teilen ab 29.5.2026 |
Neben den bisherigen zertifizierten Altersvorsorgeprodukten mit garantiertem Kapitalerhalt sind künftig auch Anlageprodukte ohne Garantie zugelassen, in deren Rahmen etwa in Fonds, aber auch in andere für Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann. |
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Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung (BGBl. 2026 I Nr. 183 v. 24.6.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/183/VO.html) |
18.6.2026 |
Notarrechtlicher Teil: 1.7.2026 |
Der notarrechtliche Teil des Omnibusgesetzes stellt eine Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG v. 23.9.2025 dar (s. dazu auch ZAP 2025, 980). Künftig kann die Amtszeit von Anwaltsnotaren nach dem Erreichen der Altersgrenze zweimal um einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren verlängert werden. Zudem wird der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Bewerber erleichtert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt (zum Gesetzentwurf s. auch ZAP 2026, 217). |
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Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (BGBl. 2026 I Nr. 197 v. 2.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/197/VO.html) |
29.6.2026 |
Im Wesentlichen am 1.9.2026 |
Neuregelung und Systematisierung der beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen. Daneben Klarstellung zum Fremdbesitzverbot von Gesellschaften. |
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Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 198 v. 9.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/198/VO.html) |
2.7.2026 |
In Teilen ab 10.7.2026 |
Familiengerichte können Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel sowie auch zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten. Höheres Strafmaß für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen. |
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*Auswahl der Redaktion. Eine vollständige Wiedergabe aller Verkündungen ist im Rahmen dieser Übersicht weder beabsichtigt noch möglich. |











