Mit aktuellen rechtlichen Fragen befassten sich Mitte Juni auch die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz in Hamburg. Auf der umfangreichen Agenda standen zahlreiche Themen, die derzeit auch die Debatte im allgemein politischen Raum bestimmen. Dazu zählen etwa extremistische Anschläge auf die kritische Infrastruktur ebenso wie der Umgang mit Hass und Hetze gegen Politiker. Ein weiteres wichtiges Thema in Hamburg war die Stärkung der Resilienz der Justiz. Auch eine Nachjustierung bei Missbräuchen im Zusammenhang mit der neuerdings möglichen Änderung von Geschlechtseinträgen beschäftigte die Ressortchefs. Nicht zuletzt ging es wieder einmal um die Vergütung der Rechtsanwälte. Die aus Sicht der Anwaltschaft interessantesten Beschlüsse:
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Strafrecht
Ein Schwerpunkt der jüngsten Tagung lag auf dem Sexualstrafrecht. Hier forderten die Ressortchefs u. a., die Verjährungsfristen für bestimmte Formen der Vergewaltigung zu verlängern, etwa in Fällen, in denen die Opfer keinen entgegenstehenden Willen äußern konnten. Derzeit verjähren solche Taten bereits nach fünf Jahren, was in der Praxis dazu führt, dass die Tat oft nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Gefordert wurde zudem, dass schwere Sexualstraftaten in den Katalog des § 138 StGB aufgenommen werden und damit künftig ebenfalls einer Anzeigepflicht unterliegen. Hintergrund der Forderung ist, dass Sexualstraftaten zunehmend in digitalen Kommunikationsräumen wie Chatgruppen und Online-Plattformen geplant werden. Angesichts der erheblichen und häufig langfristigen Folgen für die Opfer besteht deshalb ein besonderes Interesse an einer möglichst frühzeitigen Verhinderung solcher Taten, argumentieren die Justizminister. Keine Einigung gab es auf der Konferenz hingegen bei dem von zwei Bundesländern eingereichten Vorschlag für ein sog. „Nur Ja heißt Ja“-Modell, welches das geltende „Nein heißt Nein“-Modell ablösen soll; danach soll das Fehlen einer erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung das zentrale Kriterium für die Strafbarkeit sein. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die hinter dem Vorschlag stand, zeigte sich enttäuscht und kündigte an, das Vorhaben weiter verfolgen zu wollen.
Ein weiteres intensiv diskutiertes Thema in Hamburg war auch der Tatbestand der Politikerbeleidigung in § 188 StGB. Kritisiert wurde an der erst 2021 geänderten Vorschrift, dass es in der Strafverfolgungspraxis Unsicherheiten über die Reichweite der Regelung gibt. Auch in der Öffentlichkeit war der Tatbestand zuletzt stark in die Kritik geraten, nachdem Gerichte etwa die Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Lackaffe“ oder „Lügenfritz“ als strafbare Politikerbeleidigung eingestuft hatten. Ganz abschaffen wollen die Ressortchefs den Tatbestand allerdings nicht, sie beschlossen, sich dafür einzusetzen, dass der Qualifikationstatbestand künftig nur noch bei den vor Ort tätigen Kommunalpolitikern greifen soll und alle auf einer höheren politischen Ebene tätigen Personen („Spitzenpolitiker“) künftig wieder dem allgemeinen Schutz durch § 185 StGB unterfallen sollen (vgl. auch Geipel, ZAP 2026, 437, in diesem Heft).
Auf der strafrechtlichen Agenda stand nicht zuletzt der Schutz der kritischen Infrastruktur vor extremistisch motivierten Straftaten. Nach den jüngsten Anschlägen in Berlin, Bayern und Baden-Württemberg zeigten sich die Ressortchefs überzeugt, dass es angesichts der erheblichen Auswirkungen solcher Taten auf die Allgemeinheit einer Strafverschärfung bedarf; u. a. sprachen sie sich für eine Erhöhung des Strafrahmens der verfassungsfeindlichen Sabotage in § 88 StGB aus und plädierten zudem dafür, die behördlichen Ermittlungsbefugnisse zu erweitern.
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Justiz
Mit einiger Sorge betrachten die Justizministerinnen und -minister, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit überall auf der Welt zunehmend unter Druck geraten; auch die Angehörigen der Justiz würden sich vermehrt Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sehen. Vor diesem Hintergrund möchten die Ressortchefs die Justiz in Deutschland nach Möglichkeit resilienter gegen Angriffe machen. Sie drängten in Hamburg daher darauf, den verabredeten Rechtsstaatspakt zwischen Bund und Ländern endlich voranzubringen. In diesem Zusammenhang haben sie auch die Notariate in Deutschland in den Blick genommen: Die Notare seien ein zentraler Pfeiler der (vorsorgenden) Rechtspflege und müssten deshalb jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Diese Anforderung soll künftig ausdrücklich in der BNotO festgeschrieben werden.
Mehr als zurückhaltend fiel – wie nicht anders zu erwarten – die Stellungnahme der Ressortchefs zu der schon seit längerem geforderten Einschränkung ihres Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften aus (vgl. dazu auch den jüngsten Appell der Generalstaatsanwälte, in diesem Heft, S. 442): „Rechtsstaatswidrige Einzelweisungen zu justizfremden Zwecken“ seien ausgeschlossen, stellten sie in ihrem Beschluss fest; dies könne ihrer Auffassung nach durchaus auch gesetzlich fixiert werden.
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Sonstige Änderungen
Nicht ganz glücklich zeigten sich die Minister mit dem Ende 2024 in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). In der Praxis habe die Neuregelung z. T. zu erheblichen praktischen und rechtlichen Unsicherheiten geführt, etwa in Standesämtern, im Justizvollzug und in besonders geschützten Bereichen, beispielsweise für Frauen, bemängelten sie. Hier könnten Konstellationen auftreten, in denen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Erklärung bestünden oder die Unwahrheit der Erklärung offensichtlich sei, ohne dass das Recht hierfür klare Handlungsmaßstäbe bereitstelle. Gegenüber der Bundesjustizministerin regten sie deshalb die Erarbeitung eines rechtssicheren Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs des Selbstbestimmungsrechts an.
Die seit langem von vielen Seiten geforderte Reform der Juristenausbildung wurde auf der diesjährigen Tagung erneut nicht vorangetrieben (vgl. zum Thema zuletzt ZAP 2025, 1032); die Minister kündigten lediglich an, einen einschlägigen Ausschussbericht, der auch Handlungsempfehlungen enthält, an die Universitäten weiterzuleiten. Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften kritisierte umgehend, dass die Politik offenbar immer noch nicht bereit sei, die strukturellen Probleme der juristischen Ausbildung unabhängig und ergebnisoffen anzugehen.
Nicht zuletzt stand auch die Vergütung der Rechtsanwälte auf der Tagesordnung der Rechtspolitiker: Im Hinblick auf „standardisierte Massenverfahren“ halten sie die beteiligten Rechtsanwälte für eindeutig überbezahlt. Bei der hier z. T. zu beobachtenden „KI-gestützten Dokumentenproduktion“ ließe sich „mit geringem Aufwand“ ein „erhebliches Gebührenvolumen“ erzielen, argwöhnten sie und baten die Bundesjustizministerin, bei zivilrechtlichen Massenverfahren „angemessene Gebührenabschläge“ zu prüfen (vgl. zu dieser Forderung auch die Reaktion aus der Anwaltschaft, oben S. 440).











