Die Jahre des starken, teils sprunghaften Anstiegs der Zulassungszahlen in der Anwaltschaft sind schon seit einiger Zeit vorüber, seit 2017 stagniert die Zahl zugelassener Rechtsanwälte in Deutschland mehr oder weniger. Davon hat auch das vergangene Jahr keine Ausnahme gemacht, wie die aktuelle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer belegt. Danach gab es 2025 erneut einen leichten Rückgang bei den Einzelzulassungen bei gleichzeitig moderatem Anstieg der Gesamtmitgliederzahl. Letzterer ist vor allem auf einen Zuwachs bei den Syndizi und den Berufsausübungsgesellschaften zurückzuführen; auch die Anzahl der weiblichen Mitglieder ist erneut gestiegen, hebt die BRAK hervor.
Insgesamt verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland zum zurückliegenden Jahresende 173.504 Mitglieder. Gegenüber dem Vorjahr (172.084) bedeutet dies insgesamt einen leichten Anstieg um 1.420 Mitglieder (+ 0,83 %). Dies ist im Wesentlichen auf Zuwächse bei den Syndikusrechtsanwälten und bei den nichtanwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften zurückzuführen. Gestiegen ist auch der Frauenanteil in der Anwaltschaft. Er lag im vergangenen Jahr bei 37,9 % (Vorjahr: 37,33 %); damit waren 2025 insgesamt 63.507 Rechtsanwältinnen zugelassen. Die Anzahl der Berufsausübungsgesellschaften erhöhte sich zum Stichtag um 6,55 %: von 5.126 im Vorjahr auf aktuell 5.462.
Den Zuwächsen bei den Gesellschaften steht allerdings gegenüber, dass die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung zum 1.1.2026 erneut zurückgegangen ist – diese machen mit 82,62 % immerhin den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag waren es 138.420 und damit 295 weniger als im Vorjahr (138.715; – 0,21 %). Die Entwicklung der Einzelzulassungen, die schon seit mehreren Jahren einen leichten, aber kontinuierlichen Abwärtstrend aufweist, setzt sich damit weiter fort. Als Syndizi waren zum Jahreswechsel 8.279 Kollegen zugelassen, das waren 694 mehr als im Vorjahr (+ 9,15 %).
Leicht gestiegen ist im vergangenen Jahr auch die Zahl der Fachanwälte: Zum Stichtag gab es 47.436 Inhaber eines Fachanwaltstitels (+ 2,79 %), davon 15.991 Fachanwältinnen (+ 3,86 %). Damit ist der Frauenanteil auch bei den Fachanwaltschaften leicht gestiegen und liegt jetzt – gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen – bei 25,18 % (Vorjahr: 24,60 %); insgesamt sind 28,31 % der Rechtsanwälte und -anwältinnen auch Inhaber eines Fachanwaltstitels (Vorjahr 27,72 %). Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.253), gefolgt von Familienrecht (8.314) und Steuerrecht (4.584).
[Quelle: BRAK]










