So manche Kanzlei, die auch ausbildet, hat es vielleicht schon erlebt: Ein/e neue/r Azubi ist rekrutiert, der Ausbildungsvertrag unterschrieben, zum vereinbarten Ausbildungsantritt erscheint jedoch niemand. Oder aber die Ausbildungsstelle wird von der/dem angehenden Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten zwar fristgerecht angetreten, nach kurzer Zeit bricht diese/r die Lehre jedoch schon wieder ab. Um solche unerfreulichen Geschehnisse zu vermeiden oder zumindest einzudämmen, haben mehrere Berufsverbände, unter ihnen auch die Bundesrechtsanwaltskammer, jetzt eine Handreichung herausgegeben. Damit sollen Kanzleien Schritt für Schritt insb. durch die sensible Phase zwischen Vertragsschluss und Ausbildungsstart begleitet werden und Tipps erhalten, wie das neue Kanzleimitglied von Anfang an ins Team eingebunden werden kann.
Der neue Leitfaden zum „Auszubildenden-Onboarding“ begleitet Kanzleien Schritt für Schritt durch den Zeitraum zwischen der Rekrutierung des/der Azubi und dem eigentlichen Ausbildungsstart. Als Kernmaßnahme setzt er dabei auf regelmäßige, persönliche Kommunikation: Beispielsweise könne ein herzlicher Willkommensbrief direkt nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags, die Benennung einer festen Ansprechperson sowie die Einladung zu Kanzleiveranstaltungen oder Team-Events frühzeitig Unsicherheiten aufseiten der Auszubildenden ab- und ein echtes Zugehörigkeitsgefühl aufbauen. Als hilfreich empfohlen wird auch das Schnüren eines praxisnahen Informationsbündels für den Neuzugang – von Infos zum Dresscode bis hin zur Anfahrtsbeschreibung – was nebenbei das Bild einer Kanzlei vermittele, die ihren Nachwuchs schätze und ernst nehme.
In mehreren Checklisten werden die möglichen Maßnahmen übersichtlich gegliedert zusammengestellt, die einen reibungslosen und positiv empfundenen Start für die Auszubildenden gewährleisten können. Sie gehen auf die verschiedenen Phasen des Ausbildungsstarts ein, setzen bereits mehrere Wochen vor Stellenantritt ein (etwa die Organisation eines informellen Treffens mit anderen Azubis und dem zukünftigen Ausbilder in der Kanzlei) und strecken sich zeitlich bis zum allerersten Arbeitstag.
Die siebenseitige PDF-Broschüre kann u.a. unter https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/2026-03-26-Azubi-Onboarding-Vertragsabschluss-bis-Ausbildungsstart.pdf heruntergeladen werden.
[Quelle: BRAK]










