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Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer

Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte von Oktober 2025 bis Anfang Januar dieses Jahres eine Umfrage unter ihren Mitgliedern durchgeführt, um die Verbreitung und Auswirkungen von Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherungen zu untersuchen. Anlass waren Berichte aus der Anwaltschaft, wonach Rechtsschutzversicherer offenbar durch die Erteilung von Rechtsrat und Zahlung von Abstandszahlungen Mandanten dazu bewegen, von der Rechtsverfolgung abzusehen oder sogar bereits erteilte Mandate zu widerrufen. Rund 6.200 Kolleginnen und Kollegen haben an der Umfrage teilgenommen; das beunruhigende Ergebnis: Fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer bestätigte eine Rechtsberatung ihrer Mandanten durch Versicherer. Nicht selten seien diesen auch Abstandszahlungen angeboten worden, um sie von der beabsichtigten Rechtsverfolgung abzuhalten.

Die BRAK wertet dies als direkten Eingriff in die anwaltliche Berufsausübung und als „verheerendes Signal für die Rechtsstaatlichkeit“. Man habe es hier nicht mehr mit Einzelfällen zu tun, sondern offenbar mit einer verbreiteten Praxis. Wie die Kammer mitteilte, lassen sich die Umfrageergebnisse wie folgt zusammenfassen:

  • 42,03 % der teilnehmenden Anwältinnen und Anwälte gaben an, dass Mandanten berichteten, vor der Mandatserteilung durch ihre Rechtsschutzversicherung beraten oder vertreten worden zu sein.

  • 2,58 % der rund 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer berichteten von Fällen, in denen Rechtsschutzversicherer Mandanten Abstandszahlungen anboten, um sie davon abzuhalten, ein Mandat zu erteilen oder fortzuführen.

  • Von den Kolleginnen und Kollegen, die Kenntnis über die von den Rechtsschutzversicherungen angebotenen Abstandszahlungen erlangten, gaben 40,36 % an, dass ihre Mandantinnen und Mandanten durch die Rechtsschutzversicherer konkret über die Erfolgsaussichten der Geltendmachung eines Anspruchs beraten wurden.

  • Besonders häufig betroffen waren mit 58,67 % laut Umfrage Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Der Vizepräsident der BRAK, RA Dr. Christian Lemke kommentierte die jüngste Erhebung wie folgt: „Die Umfrage untermauert die Befürchtung, dass Rechtsschutzversicherer häufig rechtlichen Rat erteilen. Die rechtliche Beratung und Vertretung ist den Versicherern aus gutem Grund verboten. Versicherte können von ihnen keinen unabhängigen Rechtsrat erwarten. Das Interesse der Versicherer liegt auf der Vermeidung von Kosten, nicht auf der Durchsetzung der Rechte der Bürger. Besonders skandalös ist, dass Versicherer ihren Versicherungsnehmern sogar Abstandszahlungen anbieten, um sie von der Durchsetzung ihrer Rechte abzuhalten […].“

Die BRAK fordert jetzt eine umfassende Untersuchung der Praktiken der Rechtsschutzversicherungen und eine klare gesetzliche Regelung, die solche Eingriffe verhindert. Die Ergebnisse der Umfrage zeigten, dass die Dunkelziffer der Fälle vermutlich noch deutlich höher liege. Es sei dringend erforderlich, dass Versicherer ihre Rolle respektierten und sich strikt an die rechtlichen Vorgaben hielten.

Die Anwaltsvertretungen stemmen sich seit Jahren gegen Vorschläge, den Versicherern die Rechtsberatung ihrer Kunden künftig zu erlauben; erst im Herbst vergangenen Jahres scheiterte ein dahin gehender Antrag Bayerns in der Justizministerkonferenz (s. dazu auch ZAP 2025, 1124).

[Quelle: BRAK]

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