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Zu guter Letzt: Gutachtenerstellung im Handumdrehen

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Arbeitswelt in einem Tempo verändert wie nie zuvor in der Menschheitsgeschichte. Heute ist moderne Technik – man denke etwa an Künstliche Intelligenz – in der Lage, viele der Aufgaben sogar der sog. Geistes- und Wissensarbeiter zu übernehmen. Ob es in Zukunft weiterhin Übersetzer, Programmierer, Werbetexter, Designer und ähnliche Berufe geben wird, ist momentan die große Frage. Nicht wenige der bisher noch auf menschliche Intelligenz und Kreativität angewiesenen Tätigkeitsfelder dürften früher oder später wegfallen oder sich zumindest grundlegend ändern, andere werden von KI hingegen sicher profitieren. Zu welcher Gruppe die Juristen und viele Wissenschaftsberufe zählen, wird derzeit kontrovers beurteilt. Der Spiegel (2/2026, S. 18) sieht beide tendenziell eher unter Druck.

Ein kürzlich als gerichtlicher Gutachter bestellter Professor sah dies offenbar ganz ähnlich: Er schätzte die Fähigkeiten der KI wohl derart hoch ein, dass er sich in die Erstellung des Gutachtens gar nicht mehr einmischte; allem Anschein nach schaute er nicht einmal mehr darauf, bevor er das Maschinen-Elaborat bei Gericht einreichte. Für die umfangsmäßig recht übersichtlichen Ausführungen, die zum eigentlichen Beweisthema nur 1,5 Seiten enthielten und zudem – wie das Gericht später feststellte – „insgesamt unbrauchbar“ waren, stellte er anschließend eine Rechnung i.H.v. 2.374,50 € aus!

So geht das nicht, entschied das LG Darmstadt und setzte die Vergütung für das Gutachten kurzerhand mit 0 € an (LG Darmstadt, Beschl. v. 10.11.2025 – 19 O 527/16). Ein Gutachten, so die Richter, sei gem. § 407a ZPO persönlich zu erstatten. Bei Betrachtung des vom Sachverständigen abgelieferten Textes werde aber deutlich, dass eine KI an der Erstellung mindestens maßgeblich mitgewirkt haben müsse. Dafür spreche bereits der „gesamte Stil“ der Abfassung: Der Text bestehe überwiegend aus Hauptsätzen mit immer den gleichen Satzanfängen, was ein häufiges KI-Muster sei. Auch andere Bestandteile des Textes seien untypisch für einen menschlichen Verfasser, aber typisch für eine KI, etwa dass der Sachverständige sich selbst mit voller Anschrift als Adressaten des an ihn gerichteten Beweisbeschlusses benenne. Verräterische Satzfragmente würden zudem darauf hindeuten, dass die KI auf einen Prompt – d.h. ihren Arbeitsauftrag – reagiert habe. Inhaltlich sei dann auf ein Unfallgeschehen eingegangen worden, das sich so gar nicht ereignet habe.

Dass der Sachverständige zu allem Überfluss gegenüber dem Gericht nicht einmal offengelegt hatte, dass eine KI zuhilfe genommen wurde, erboste die Richter besonders. „Bereits deshalb“, so schrieben sie in den Beschluss, wäre die Vergütung zu versagen gewesen. Großes Pech für den Sachverständigen, dass er vor der Ablieferung nicht wenigstens einmal kurz über „sein“ Gutachten geschaut hatte? Bei genauer Betrachtung eigentlich nicht: Zwar kein Lohn, aber auch kein Aufwand.

[Red.]

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