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Neuregelungen im November

In den vergangenen Wochen sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie sollen Verbraucherkreditverträge sicherer sowie politische Werbung transparenter machen und den Ausbau der Digitalinfrastruktur beschleunigen. Im Einzelnen:

  • Verbraucherkreditverträge

    Am 20. November tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in Kraft. Danach werden jetzt auch Kleinkredite bis 200 €, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie sog. „Buy now, pay later“-Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen; beispielsweise müssen Banken die Kreditwürdigkeit der Käufer strenger als bisher prüfen. Die Frist für den Widerruf bei fehlerhaften Informationen wird auf maximal zwölf Monate und 14 Tage begrenzt. Für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen genügt künftig die Textform.

  • Kennzeichnung politischer Werbung

    Bereits seit dem 10. Oktober gilt in der gesamten EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (VO [EU] 2024/900). Die Neuregelung soll den Bürgern helfen, bezahlte politische Werbung besser erkennen und von anderen Inhalten, wie beispielsweise journalistischen Beiträgen oder politischen Meinungen, unterscheiden zu können. Die Bundesregierung stimmt aktuell noch einen Gesetzentwurf ab, der u.a. festlegt, welche Stellen in Deutschland für die Durchsetzung der neuen Bestimmungen zuständig sind.

  • Ausbau der Glasfasernetze

    Am 12. November ist die Gigabitinfrastruktur-Verordnung der EU in Kraft getreten. Sie sieht vor, den Aufbau von besonders leistungsstarken digitalen Netzen zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. Dafür sollen u.a. bestehende Infrastruktur gemeinsam genutzt, Bauarbeiten besser koordiniert und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. So müssen künftig Genehmigungen für Netzbetreiber innerhalb von vier Monaten erteilt oder verweigert werden. Ab Februar kommenden Jahres müssen alle neuen Gebäude sowie Gebäude, die umfangreichen Renovierungen unterzogen werden, mit einer glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur und gebäudeinterner Glasfaserverkabelung ausgestattet werden; Mehrfamilienhäuser müssen sog. Zugangspunkte erhalten.

  • Infrastruktur-Sondervermögen

    Bereits mit einer Grundgesetzänderung im März hatte der Bundestag die Voraussetzung dafür geschaffen, ein Sondervermögen von über 500 Mrd. € für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 einzurichten. Die für die Umsetzung erforderliche Gesetzesgrundlage ist im Oktober verkündet und rückwirkend zum 1.1.2025 in Kraft gesetzt worden. Damit werden nun Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung.

[Quelle: Bundesregierung]

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