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Neue EU-Vorgaben zur Verkehrssicherheit

Neue Vorgaben aus der EU sollen die Sicherheit im Straßenverkehr der Mitgliedstaaten deutlich erhöhen. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2050 auf Null zu senken. Dazu hat das Europaparlament im Oktober neue Vorschriften zu Führerscheinen, Fahrverboten und Probezeiten für Fahranfänger beschlossen. Diese sollen noch im laufenden Jahr verkündet werden und in spätestens drei Jahren in den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt sein.

Von ihrem 2018 beschlossenen Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren, ist die EU noch weit entfernt. Derzeit kommen auf den Straßen in der Gemeinschaft immer noch fast 20 000 Menschen pro Jahr ums Leben. Mit neuen Ausbildungsanforderungen beim Führerscheinerwerb, veränderten Gültigkeitszeiträumen sowie einer grenzüberschreitenden Aberkennung der Fahrerlaubnis bei schweren Verkehrsverstößen will die EU jetzt gegensteuern. Beschlossen wurde zudem die Einführung eines digitalen Führerscheins. Im Einzelnen:

  • Neue Ausbildungsanforderungen

    Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Prüflinge bei der Fahrprüfung künftig nachweisen, dass sie die Gefahren des toten Winkels und die Funktionsweise von Fahrerassistenzsystemen kennen, Türen sicher öffnen können und über die Ablenkungsgefahr durch Handynutzung Bescheid wissen.

  • Gültigkeit und Gesundheitschecks

    Pkw- und Motorradführerscheine sollen 15 Jahre gültig sein. Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeitsdauer jedoch auf zehn Jahre verkürzen, wenn der Führerschein auch als Personalausweis dient. Führerscheine für Lkw und Busse sollen fünf Jahre gültig sein. Für Fahrerinnen und Fahrer ab 65 Jahren können die EU-Staaten die Gültigkeitsdauer verkürzen. Ziel ist es, dass diese Führerscheininhaberinnen und -inhaber häufiger ärztliche Untersuchungen bzw. Auffrischungskurse wahrnehmen. Deutschland hat bereits angekündigt, von dieser Option vorerst keinen Gebrauch zu machen; hierzulande setzt die Politik auf Freiwilligkeit bei älteren Fahrern.

  • Begleitetes Fahren für Fahranfänger

    Erstmals sehen die EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer vor. Für sie gelten strengere Regeln und schwerere Strafen, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, die Gurtpflicht missachten oder die Kinderrückhaltesysteme nicht nutzen. Außerdem können Jugendliche bereits mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein (Klasse B) erwerben, dürfen jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erfahrenen Fahrerin bzw. eines erfahrenen Fahrers fahren. Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, sollen künftig 18-Jährige mithilfe der neuen Vorschriften einen Lkw-Führerschein (Klasse C) und 21-Jährige einen Busführerschein (Klasse D) machen dürfen, sofern sie einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können. Ohne einen solchen Nachweis sollen diese Fahrzeuge erst ab einem Alter von 21 bzw. 24 Jahren gefahren werden dürfen.

  • Digitaler Führerschein

    Nach den neuen Vorschriften soll der digitale Führerschein schrittweise zum neuen Standardformat für Führerscheine in der EU werden und über das Mobiltelefon abrufbar sein. Nach wie vor soll es jedoch auch möglich bleiben, einen physischen Führerschein zu beantragen.

  • Grenzüberschreitende Aberkennung der Fahrerlaubnis

    Wird der Führerschein im Ausland entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt, ist dies künftig dem EU-Staat zu melden, der ihn ausgestellt hat. Der Ausstellungsstaat soll dann das verhängte Fahrverbot übernehmen und EU-weit durchsetzen. Bislang können die Länder Fahrverbote nur innerhalb der eigenen Grenzen durchsetzen. Betroffen davon sind besonders schwere Verkehrsdelikte; dazu zählen etwa Alkohol oder Drogen am Steuer sowie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.

[Quelle: EU-Parlament]

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