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Erste mitteldeutsche Justizministerkonferenz

Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen enger auf dem Gebiet der Justiz zusammenarbeiten. Über die gesamtdeutsche, i.d.R. zweimal im Jahr tagende Justizministerkonferenz hinaus werden sie künftig eine gesonderte sog. „mitteldeutsche Justizministerkonferenz“ abhalten. Bereits im Oktober trafen sich die amtierenden Justizministerinnen Prof. Constanze Geiert aus Sachsen, Franziska Weidinger aus Sachsen-Anhalt und Beate Meißner aus Thüringen, um rechtspolitische Themen zu diskutieren, die speziell die Belange ihrer Bundesländer betreffen. Bei diesem Treffen ging es um Fragen auf dem Gebiet des Justizvollzugs, auf dem die drei Länder schon seit 2004 kooperieren, um Asylfragen und um Probleme rund um die Cannabis-Teillegalisierung.

Im Justizvollzug wollen die drei Ministerinnen den Umgang mit Trans-Personen klarer regeln. „Wir setzen uns gemeinsam für eine Reform des Selbstbestimmungsgesetzes ein. Für uns ist klar: Wir müssen Missbrauch verhindern, den sensiblen Bereich des Justizvollzugs schützen und somit einen vernünftigen Ausgleich des Rechts auf Selbstbestimmung sowie den legitimen öffentlichen Sicherheitsinteressen schaffen“, erläuterte die sächsische Justizministerin Geiert. Die drei Länder wollen eine entsprechende gemeinsame Reforminitiative voranbringen.

Wie schon in der gesamtdeutschen Ministerrunde sehen auch die drei ostdeutschen Ressortchefinnen das Thema Migration als drängend in ihrem Zuständigkeitsbereich an. Unisono wurde von ihnen betont, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Asylverfahren gestärkt werden müsse. Ziel sei eine zügige, rechtssichere und verlässliche Bearbeitung der stark gestiegenen Zahl von Asylverfahren. Auch die Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen und die damit verbundenen Rückkehrverfahren seien unabdingbar.

Ein weiteres wichtiges Thema bei dem Treffen war das neue Cannabisgesetz. Die Erwartungen an die Teillegalisierung hätten sich nicht erfüllt, beklagten die Ministerinnen. Weder sei es gelungen, den illegalen Handel und den Schwarzmarkt einzudämmen, noch hätten Fortschritte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität erzielt werden können. Die Ressortchefinnen kamen zu der Auffassung, dass das Cannabisgesetz auf den Prüfstand gehört und grundlegend überarbeitet werden muss. Je länger das Gesetz in seiner jetzigen Form gelte, umso größer werde der Schaden für die Gesellschaft sein, so ihr Fazit (Hinw. d. Red.: Zur Evalution des neuen KCanG vgl. auch den ersten Zwischenbericht, ZAP 2025, 1030 f.).

[Quelle: Justiz Thüringen]

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