Das Jurastudium ist hierzulande bereits seit Jahrzehnten in der Kritik. Fachschaften, Verbände und Wissenschaftler haben ungezählte Vorstöße unternommen, um den verantwortlichen Bildungspolitikern zu verdeutlichen, dass der Studiengang hoffnungslos veraltet ist und Reformen überfällig sind. Gehört wurden sie bislang kaum, im Gegenteil: Im vergangenen Jahr machte sich blankes Entsetzen breit, als die Frühjahrs-Justizministerkonferenz verkündete, das Jurastudium in seiner gegenwärtigen Form habe sich bewährt (vgl. ZAP 2024, 663).
Die regelmäßig vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. durchgeführten Erhebungen zeichnen hingegen ein anderes Bild. Danach üben zahlreiche ehemalige Jurastudenten Kritik an der Ausgestaltung des Studiums. Viele berichten von massiven Belastungen bis hin zu „Angststörungen, Panikattacken und Depressionen“. Auf die Frage, ob sie das Studium weiterempfehlen könnten, antworteten bei der jüngsten Absolventenbefragung 66 % mit „Nein“!
Interessant dabei ist, dass die Befragten durchaus zwischen dem Fach Jura und dem Studiengang zu differenzieren wissen: Viele bejahen ein großes Interesse an juristischen Fragestellungen und schätzen die Logik sowie die Systematik des Rechts. Auch die Vielfalt der späteren Berufsmöglichkeiten wird als Pluspunkt genannt. Dies lässt hoffen, dass das juristische Studium nach einer Strukturreform – sollte sich die Politik dazu durchringen – für viele Abiturienten wieder deutlich an Attraktivität gewinnt. Die Ergebnisse der 6. Bundesweiten Absolvent:innenbefragung 2025 können unter https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2025/10/Sechste-Absolventinnenbefragung-2025.pdf eingesehen werden.
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