Die von der Ratspräsidentschaft der EU geplante flächendeckende Überwachung der elektronischen Kommunikation aller EU-Bürger mittels Messenger-Diensten ist vorläufig gescheitert. Ursprünglich wollte der Rat der EU darüber Mitte Oktober final abstimmen. Da sich kurz vor diesem Termin aber abzeichnete, dass der Verordnungsvorschlag keine Mehrheit finden würde, ist die Abstimmung erst einmal auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben worden.
Seit Jahren gibt es in der EU Überlegungen, die elektronische Kommunikation der Bürger besser zu überwachen, um effektiver gegen Kindesmissbrauch vorgehen zu können. Im Fokus steht dabei insb. die Kontrolle verschlüsselter Messenger-Dienste, die oft für den Austausch von Kinderpornografie genutzt werden. Ein bereits vor mehreren Jahren diskutierter Vorschlag, den gesamten verschlüsselten Chat-Verkehr in der EU anlasslos zu überwachen, war zwischenzeitlich abgeschwächt worden: Zunächst hatte sich das EU-Parlament darauf geeinigt, die Kontrolle von Messenger-Diensten auf Verdachtsfälle zu beschränken; dann war auch die letzte EU-Ratspräsidentschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass politisch in der EU nur eine freiwillige statt einer verpflichtenden Chat-Kontrolle durchzusetzen sei.
Nun hat Dänemark, das die derzeitige Ratspräsidentschaft innehat, wieder eine Variante des ursprünglichen Vorschlags in die Debatte eingebracht: Es legte einen Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor, der u.a. vorsieht, dass Internetdienste wie Google, Meta, Signal und andere dazu verpflichtet werden können, ihre Plattformen anlasslos nach Missbrauchsmaterial zu durchsuchen und mit Behörden zu kooperieren. Dabei sollen sie auch die verschlüsselte Kommunikation der Nutzer einsehen, die Verschlüsselung also umgehen können. Im Unterschied zu früheren Vorschlägen sollte die Überprüfung aber auf Video- und Bildmaterial sowie Verlinkungen beschränkt sein; Texte und Audio-Nachrichten sollen ausgenommen werden.
Auch gegen diesen abgeschwächten Plan hat sich im Rat der EU eine Minderheit der Staaten, die allerdings eine Sperrminorität bei den Stimmen innehat, ausgesprochen, unter ihnen Deutschland. Besonders dort hat sich vehementer Widerstand formiert: Nachdem bereits Bürgerrechtsorganisationen, Pressevereinigungen, IT-Verbände und sogar der Deutsche Kinderschutzbund vor der EU-Verordnung gewarnt haben, sprachen sich auch zunehmend Politiker aus den Reihen der Regierungskoalition gegen das Vorhaben aus. So äußerte Bundesjustizministerin Hubig Anfang Oktober, ihr Ministerium setze sich zwar für den Kampf gegen Kinderpornografie ein, aber auch die schlimmsten Verbrechen würden „keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte“ rechtfertigen. Auch Unionsfraktionschef Jens Spahn erteilte der umstrittenen Maßnahme eine Absage: Seine Fraktion sei gegen die anlasslose Kontrolle von Chats, sagte Spahn gegenüber der Presse. Man müsse Kinder wirksam schützen, ohne dabei die Sicherheit und Vertraulichkeit individueller Kommunikation zu gefährden.
Dass die Vertraulichkeit der Kommunikation besonders für Berufsgeheimnisträger essenziell ist, hatten bis zum Schluss auch die Berufsverbände der Ärzte und Juristen gegenüber der Politik zu erläutern versucht. „Auch berechtigte Anliegen wie den Kinderschutz können wir nicht mit Maßnahmen verfolgen, die gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats verstoßen“, mahnte etwa Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins. Die geplante Chatkontrolle wäre das digitale Pendant zu einem Postamt, in dem jeder versandte Brief geöffnet und kontrolliert wird. Dabei müssten die bei Messengern mittlerweile flächendeckend eingesetzten Verschlüsselungstechnologien ausgehebelt werden. Dadurch entstehe keineswegs mehr Sicherheit, vielmehr würden neue Gefahren eröffnet. Dies bedeute etwa für Rechtsanwälte und -anwältinnen ein „immenses Risiko“.
Ähnlich sieht es die Neue Richtervereinigung. Aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei den Messengerdiensten müssten z.B. WhatsApp, Signal oder Threema demnächst gezielt Sicherheitslücken installieren, erläuterte die Vereinigung im Oktober. Gebe es ein solches „Einfallstor“ in die Verschlüsselung erst einmal, sei nicht gewiss, wie künftig u.U. auch undemokratische Exekutiven es nutzen würden. Ferner steige auch die Zugriffsmöglichkeit durch Hacker, die willens und technisch in der Lage seien, die Sicherheitslücken zu identifizieren. Selbst bei einer zweckentsprechenden Nutzung der Chatkontrolle würden „massive Risiken“ für die Nutzer von Messengerdiensten entstehen, so die Richtervereinigung. Denn angesichts der mit den Diensten versandten Mengen an Bildern und Videos führe bereits ein nur geringer Prozentsatz von Fehlerkennungen durch die automatisierten Scanner-Tools zu einer ganz erheblichen Zahl falscher Verdachtsfälle, was für die Betroffenen angesichts der Art der Vorwürfe das Risiko äußerst stigmatisierender Folgen mit sich brächte.
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