Bereits im Koalitionsvertrag war sie zwischen den Regierungsparteien vereinbart worden: Eine „ambitionierte Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ (s. näher dazu ZAP 2025, 419). Die Pläne dafür gehen nicht zuletzt zurück auf das Drängen des Normenkontrollrats (s. ZAP 2025, 221) und insb. auch der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“, die im Frühjahr öffentlichkeitswirksam und mit Unterstützung des Bundespräsidenten dazu aufrief, die überbordende Verwaltung und Bürokratie zu reformieren und dazu auch Vorschläge unterbreitete (s. dazu ZAP 2025, 315 ff.).
Anfang Oktober hat die Bundesregierung nun einen konkretisierten Maßnahmenkatalog zur Umsetzung vorgelegt: In einem 40-seitigen Papier werden erste Schritte hin zu einem „schnellen, digitalen und handlungsfähigen Deutschland“ präsentiert. Auf fünf sog. „Handlungsfeldern“
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Bürokratierückbau,
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Rechtssetzung,
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Bürger- und Unternehmensservice,
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Personalentwicklung- und -management sowie
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Bundesverwaltung
legt die Regierung dar, wie sie Staat und Verwaltung effizienter und digitaler machen will. In diesen Handlungsfeldern sind ca. 80 Einzelmaßnahmen gebündelt, die die Unternehmen sowie die Bürger entlasten und Verwaltungsprozesse vereinfachen sollen. Das wohl wichtigste Ziel der Agenda ist dabei der Bürokratieabbau: Hier werden verschiedene Ansätze angekündigt, etwa die Erhöhung von Schwellenwerten, die Ausweitung von Ermessensspielräumen, Pauschalierungen, Stichtagsregelungen, Genehmigungsfiktionen, Präklusionsregelungen und Bagatellvorbehalte. Verwaltungsleistungen sollen zudem digitalisiert und KI-gestützt evaluiert werden. Ein neues Bürokratiemeldeportal soll es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeitenden ermöglichen, Hürden zu identifizieren und Verbesserungen anzustoßen. Zielmarke ist eine Entlastung von Bürokratiekosten um mindestens 25 %.
Für Juristen besonders interessant dürfte das Handlungsfeld „Rechtssetzung“ sein: Ziel ist es hier, die praktische Rechtssetzung zu vereinfachen und von bürokratischem Aufwand zu entlasten; künftige Gesetze sollen „bürokratiearm, praxis- und digitaltauglich“ sein. Dafür soll ein neuer Standard in der Rechtssetzung stehen, der für eine strukturierte Frühphase der Gesetzgebung, mehr digitale Werkzeuge und eine adressatenfreundliche Gestaltung sorgen soll. Auch sollen Rechtsregeln künftig als „Law as Code“ maschinenlesbar und direkt in IT-Systeme integrierbar sein. Hierbei tritt neben den natursprachlichen Gesetzestext, der weiterhin unverzichtbar und allein rechtsverbindlich bleibt, ein zusätzlicher digitaler „Code der Regulierung“, den der Staat den Adressaten – Unternehmen, Verwaltung und Zivilgesellschaft – als Open-Source-Bibliothek zur Verfügung stellt und der unmittelbar in die jeweiligen Anwendungsprogramme übernommen werden kann.
Die für Bürger und Unternehmen wohl sichtbarsten Auswirkungen der neuen Agenda sollen auf dem dritten Handlungsfeld erfolgen: Die öffentlichen Dienstleistungen für alle sollen effizienter, adressatenorientierter und nicht zuletzt digitaler werden. Das betrifft etwa Antragsverfahren, Meldepflichten oder Förderprogramme. Dienstleistungen sollen künftig über zentrale Portale gebündelt und durch moderne IT-Infrastruktur gestützt werden. Auf den beiden letzten der fünf Handlungsfelder geht es um Reformen in der (Bundes-)Verwaltung selbst. Hier lauten die Themen u.a.: Chancengerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Förderung von Diversität. Das Dienstrecht soll weiter flexibilisiert werden, indem etwa Laufbahnwechsel vereinfacht und die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft erhöht werden. Gleichzeitig sollen Mehrfachstrukturen abgebaut werden, dadurch soll auch die Anzahl der (Bundes-)Behörden sinken.
Einen besonderen Fokus legt die Regierung auf sog. „Hebelprojekte“. Dabei handelt es sich um Vorhaben, die nach Vorstellung des Kabinetts einen besonders herausgehobenen Beitrag zu den Zielen der Modernisierungsagenda leisten, etwa auf mehreren der oben genannten Handlungsfelder wirksam werden. Sie sollen deshalb besondere Priorität genießen. Konkret genannt werden u.a. der „Bau-Turbo“, die 24-Stunden-Gründung neuer Unternehmen, Verbesserungen bei der Fachkräfteeinwanderung durch die Schaffung einer neuen sog. „Work-and-Stay-Agentur“ sowie die Digitalisierung in mehreren Bereichen, etwa bei der Fahrzeugzulassung.
Die Federführung für das ambitionierte Reformprogramm liegt beim neu gegründeten Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS). Betont wurde, dass die Agenda sich nicht als einmaliger Kraftakt verstehe, sondern dass die einzelnen verantwortlichen Ressorts sukzessive Maßnahmen zu planen, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen haben. Die Modernisierungsagenda kann auf der Internetseite der Bundesregierung als PDF-Datei unter https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/modernisierungsagenda-fuer-ein-schnelles-deutschland heruntergeladen werden.
[Quelle: Bundesregierung]










