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Mietrechtsnovelle soll Mietenanstieg dämpfen

Dass der Wohnungsmarkt in Deutschland bereits seit Längerem in einer strukturellen Krise steckt, ist kaum bestreitbar. So bleibt etwa der Wohnungsneubau seit Jahren deutlich hinter dem Bedarf zurück und insb. in den Ballungsgebieten kennen die Mieten in letzter Zeit nur eine Richtung: steil nach oben. Ursachen wie hohe Baukosten, Fachkräftemangel und langsame Genehmigungen verschärfen die Lage. Gleichzeitig nimmt die Zahl sozial geförderter Wohnungen ab, und immer mehr Haushalte geraten mit teils über 30 % Mietbelastung am Familieneinkommen finanziell unter Druck. Dies gilt zunehmend auch in ländlichen Regionen.

Mit einem „Wohnungsbau-Turbo“ will die Regierung jetzt gegensteuern: Neben der Verbesserung von planerischen und auflagenrechtlichen Rahmenbedingungen für Bauwillige soll u.a. auch die erst kürzlich bis 2029 verlängerte Mietpreisbremse zeitlich noch weiter in die Zukunft ausgedehnt werden (s. dazu auch ZAP 2025, 819 sowie den vorstehenden Beitrag). Im Mietrecht sieht die Bundesregierung darüber hinaus weiteres Potenzial, um den rasanten Anstieg der Mieten zu begrenzen. Bereits im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, einer finanziellen Überlastung von Mieterinnen und Mietern entgegenwirken zu wollen; dazu sollte „eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterverbänden“ eingesetzt werden, die hierzu bis Ende 2026 zielgerichtete Vorschläge erarbeitet.

Dazu zählen laut Koalitionsvertrag insb. die Harmonisierung der einschlägigen mietrechtlichen Vorschriften, die bessere Durchsetzung der Mietpreisbremse sowie die Schärfung des Straftatbestandes des Mietwuchers. Das Expertengremium hat sich im September erstmals zusammengefunden; es ist mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der Justiz und der Praxis (u.a. des Deutschen Städtetages und des Deutschen Richterbundes) sowie Fachleuten aus den betroffenen Verbänden (etwa aus den Eigentümer-, Wohnungs- und Immobilienverbänden sowie dem Deutschen Mieterbund und dem Sozialverband VdK) besetzt.

Wie die Bundesregierung anlässlich einer Kleinen Anfrage im Bundestag mitteilte, sollen kurzfristig neben den oben genannten, bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten, Punkten auch folgende mietvertragliche Themen einer Überprüfung unterzogen werden:

  • die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Märkten,

  • Kurzzeitvermietungen,

  • Indexmieten sowie

  • die Modernisierungsumlage.

[Quelle: Bundestag]

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