In einer Sachverständigenanhörung vor dem Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im September haben sich die eingeladenen Experten zum Vorhaben der Bundesregierung geäußert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Neubau von Wohnungen deutlich zu verbessern. Mit diesem – schon im Koalitionsvertrag angekündigten – „Bau-Turbo“ werden u.a. bauplanungs- und lärmschutzrechtliche Vorschriften gelockert, um Anreize für einen schnelleren Wohnungsbau zu setzen. So sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen und zeitlich bis Ende 2030 befristet auch ohne Bebauungsplan zulassen können. In vom Entwurf beschriebenen Fällen sollen auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zulässig sein. Nicht zuletzt soll die erst im Juli dieses Jahres verlängerte Mietpreisbremse ein weiteres Mal verlängert werden (s. näher zu dem Vorhaben ZAP 2025, 819).
Die eingeladenen Sachverständigen äußerten sich mehrheitlich positiv zu dem Vorhaben; beinahe einhellig forderten sie aber auch Nachbesserungen am Entwurf bzw. weitere Anstrengungen des Gesetzgebers. So kam Zustimmung insbesondere von den Verbänden der Immobilien- und Wohnungswirtschaft. Sie zeigten sich überzeugt, dass es zumindest zu punktuellen Verbesserungen im Wohnungsbau kommen werde. Vonseiten der Architektenverbände wurde allerdings bemängelt, dass mit den geplanten Lockerungen die auch im Bauwesen angestrebte Wende i.S.d. Klima- und Ressourcenschutzes nicht erreicht werden kann. Auch wiesen sie – ebenso wie der Mieterbund – auf einen grundsätzlichen „Strickfehler“ des Entwurfs hin: Dieser erlaube auch den beschleunigten Bau von Einfamilienhäusern. Es sei jedoch der Geschossbau und nicht das Einfamilienhaus, der mehr Wohnraum schaffe, so ihr Einwand. Daher müsse die Novelle auf Neubauten mit mehreren Wohnungen – vorgeschlagen wurde: mindestens sechs – beschränkt werden.
Kontrovers beurteilt wurde die geplante Verlängerung des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage: Während die Expertin des Deutschen Mieterbundes die Verlängerung des Umwandlungsverbots unter Hinweis auf eine insb. in Ballungsgebieten zu beobachtende Verdrängung von Mietern begrüßte, kam Ablehnung aus den Immobilienverbänden; diese befürchten, dass die Verlängerung des Verbots sich negativ auf Neubau und Eigentumsbildung auswirken könnten.
Ganz überwiegend äußerten die Experten in der Anhörung aber den Wunsch, dass der Gesetzgeber weitere Maßnahmen ins Auge fassen solle. Der „Bau-Turbo“ könne nur ein Baustein von mehreren sein, um Baukosten zu begrenzen und Wohnen bezahlbar zu machen – man brauche viele Instrumente, um den Wohnungsbau „wieder zum Leben zu erwecken“, so der Tenor. Vorgeschlagen wurden von einzelnen Sachverständigen u.a. flankierende steuerliche Maßnahmen, staatliche Zinsstützungen sowie eine Rückführung energetischer Bauvorschriften. Eine Expertin hielt sogar eine „zweite große Novelle des Baugesetzbuchs“ für notwendig.
[Quelle: Bundestag]



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