36. Aufl. 2025, 90 S., Deutscher Anwaltverlag, 23,90 €
In dem bereits in 36. Aufl. erschienenen, von Rechtsanwalt Dr. Georg Patzelt begründeten Standardwerk zur Gebührenabrechnung sind alle Änderungen der Kostengesetze durch das KostBRÄG 2025 berücksichtigt. Die Besonderheit bei den Schwarzwälder Gebührentabellen ist der Umstand, dass der Leser an einer Stelle gebündelt alle in der Praxis wichtigen Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten einschließlich der Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids findet. So kann man beispielsweise mit einem Blick feststellen, dass sich bei einem Wert bis 45.000 € die Gerichts- und die Anwaltskosten einschließlich Postentgeltpauschale und Umsatzsteuer im Mahnverfahren auf insgesamt 1.835,04 € und für das Vollstreckungsbescheidverfahren auf weitere 756,25 € belaufen. Dank der übersichtlichen Darstellung des Gesamtbetrags der nach dem jeweiligen Gegenstandswert berechneten Anwaltsgebühren nebst Postentgeltpauschale und Umsatzsteuer kann schnell ermittelt werden, wie hoch der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts und das Kostenrisiko seines Mandanten in erster und zweiter Instanz ist. Bei einem Gegenstandswert bis 65.000 € ergibt sich für die I. Instanz beim Anfall einer 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr eine Anwaltsvergütung einschließlich der Auslagen i.H.v. 4.356,89 €. Vergleichbare Aufstellungen finden sich für die Anwaltsgebühren in Straf- und in Bußgeldsachen, jeweils für verschiedene Verfahrenssituationen. So kann man z.B. der Gebührentabelle entnehmen, wie hoch die Anwaltsvergütung im Verfahren I. Instanz jeweils unter Berücksichtigung der Mindest-, der Mittel- und der Höchstgebühr ist. Dabei werden auch die möglichen verfahrensrechtlichen Besonderheiten berücksichtigt, wie etwa der Haftzuschlag, der Zuschlag für längere Termine oder die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG. Entsprechendes gilt auch für die Anwaltsvergütung in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen Rahmengebühren anfallen. Eine weitere Aufstellung enthält die wichtigsten Anwaltsgebühren sowie hiervon gesondert eine Aufstellung der wichtigsten Gegenstandswerte in familiengerichtlichen Verfahren. So werden beispielsweise in der Aufstellung die im Verbundverfahren I. Instanz anfallenden Anwaltsgebühren nebst ihrer Regelung im VV RVG zusammengestellt. Dies gilt vergleichbar auch für die Gegenstandswerte. So wird in dem Werk für die Kindesherausgabe auf die maßgebliche Wertvorschrift des § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 und 3 FamGKG hingewiesen und werden die für die Bemessung des Wertes maßgebenden Umstände angegeben.
Selbstverständlich sind auch die Gebührentabellen A und B nach § 34 GNotKG für Notare und Gerichte mit zehn bzw. acht Gebührensätzen bis zu einem Verfahrenswert bis 30 Mio. € abgedruckt. Eine weitere Aufstellung dient der schnellen Ermittlung der Höhe der Dokumentenpauschale sowohl für Schwarz-Weiß-Ausdrucke als auch für Farbausdrucke, jeweils berechnet für bis zu 90 Seiten. Abgerundet wird das Werk durch eine aktuelle Schnellübersicht zu den wesentlichen Gebühren- und Auslagentatbeständen des RVG. Den Schluss bilden Übersichten zur Berechnung der Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV RVG und zur Berechnung der Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG. Für die Hebegebühr werden die Berechnungsformeln für die verschiedenen Auszahlungsbeträge abgedruckt und deren praktische Umsetzung anhand von konkreten Berechnungsbeispielen veranschaulicht.
Auch in der Neuauflage sind die Schwarzwälder Gebührentabellen ein unerlässliches Hilfsmittel für Gerichte sowie für Rechtsanwälte und Notare und Ihre Mitarbeiter, das alle Neuerungen des KostBRÄG 2025 berücksichtigt und damit auf dem allerneuesten Stand ist.
VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin










