Auch in den vergangenen Wochen sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten. Die aus juristischer Sicht wohl interessantesten sind der EU-Data-Act sowie die Umsetzung der EU-Novelle zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Im Einzelnen:
-
EU-Data-ActSeit dem 12. September ist der EU-Data-Act (Verordnung [EU] 2023/2854) in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Er beruht auf dem Gedanken, dass die rasche Verbreitung von Produkten, die mit dem Internet vernetzt sind, den Umfang und den potenziellen Wert von Daten für Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt deutlich erhöht hat. Hindernisse bei der Datenweitergabe – etwa Nichtbereitschaft zum Teilen von Daten, starke Fragmentierung von Informationen in „Datensilos“ oder auch rechtliche Unsicherheiten – verhindern jedoch eine optimale Verteilung der Daten zum Nutzen aller. Um diese Hindernisse zu beseitigen, schafft der EU-Data-Act einen EU-weiten Rechtsrahmen, in dem festgelegt wird, wer unter welchen Bedingungen und auf welcher Grundlage berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen. Für einzelne Bürger bedeutet die Neuregelung, dass sie mehr Kontrolle über eigene Daten bekommen, etwa wenn sie ein vernetztes Auto, E-Bike oder andere vernetzte Geräte wie Smart-TV oder Kühlschränke besitzen; denn Hersteller müssen u.a. ab sofort offenlegen, welche Informationen gesammelt werden und wie Betroffene darauf zugreifen können.
-
Genehmigungsverfahren für erneuerbare EnergienBereits im August in Kraft getreten ist das Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) der EU; es überführt wesentliche Teile der EU-Vorgaben zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht. Wichtigstes Element der Neuregelung ist die Ausweisung von sog. Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden. Ebenso umgesetzt werden Beschleunigungsmaßnahmen für weitere Erneuerbare-Energien-Vorhaben, etwa für Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten. Zugleich wird eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni ausgelaufen waren.











