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Tag der offenen Tür beim BGH

Am Samstag, dem 20. September, öffnet der Bundesgerichtshof in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr seine Türen für die Öffentlichkeit und gewährt einen Blick hinter die Kulissen des höchsten deutschen Zivil- und Strafgerichts. Anlass ist das 75-jährige Bestehen des BGH; er ist – ebenso wie die Bundesanwaltschaft – am 1.10.1950 gegründet worden.

Am Tag der offenen Tür können interessierte Bürgerinnen und Bürger nach Voranmeldung das Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Herrenstraße 45a) besichtigen. Auf einem Rundgang mit verschiedenen Stationen erhalten sie Gelegenheit, sich über Aufgaben und Arbeitsweise des Gerichts zu informieren. Zudem können die Besucher mit den Menschen ins Gespräch kommen, die dort täglich arbeiten. Auch ein Kinderprogramm wird angeboten.

Der Eintritt ist kostenlos, setzt jedoch eine Akkreditierung mit vorheriger Buchung eines Einlasstickets voraus. Näheres dazu findet sich auf der Internetseite des BGH (www.bundesgerichtshof.de).

Wer an der Arbeit der Bundesanwaltschaft interessiert ist, kann dort ebenfalls am selben Tag einen „Tag der offenen Tür“ erleben. Auf einem geführten Rundgang erhalten die Besucher Gelegenheit, sich über Aufgaben und Arbeitsweise der einzigen Staatsanwaltschaft des Bundes zu informieren. Zudem können Interessierte mit Beschäftigten ins Gespräch kommen, die auf unterschiedliche Weise zu Ermittlungen wegen Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht sowie zu Revisionsverfahren beitragen. Für eine Teilnahme ist auch hier eine Anmeldung erforderlich.

[Quellen: BGH/Bundesanwaltschaft]

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