Die Bundesregierung ist willens, deutlich mehr Geld in den Pakt für den Rechtsstaat zu investieren als bislang geplant. Wie Bundesjustizministerin Hubig Ende Juli der Presse mitteilte, hat das Bundeskabinett anlässlich der Abstimmung über den Bundeshaushalt 2026 beschlossen, ab dem kommenden Jahr rund 500 Mio. € bereitzustellen. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Zuge des bisherigen Rechtsstaatspakts zwischen Bund und Ländern vereinbart worden war; diese – im Jahr 2019 geschlossene – Absprache zwischen dem Bund und den Ländern umfasste lediglich 220 Mio. €.
„Ein starker Rechtsstaat muss für jede und jeden spürbar und sichtbar funktionieren – jeden Tag. Deshalb setzen wir den Pakt für den Rechtsstaat neu auf – und zwar schon im kommenden Jahr. Wir werden die Länder mit erheblichen finanziellen Mitteln bei der Stärkung des Rechtsstaats unterstützen: Der Bund wird rund eine halbe Milliarde Euro in den nächsten vier Jahren für die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Justiz und für die Digitalisierung der Justiz bereitstellen“, erklärte Hubig anlässlich der Bekanntgabe des Kabinettsbeschlusses. Wie die Ministerin weiter mitteilte, kommen die Mittel aus dem neuen Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur.
Bei den Berufsvertretern der Richter und Rechtsanwälte ist die Ankündigung aus Berlin bereits auf ein positives Echo gestoßen. Die Bundesregierung habe ihr Wort gehalten und mache den Rechtsstaatspakt zu einem Schwerpunkt ihres politischen Handelns, erklärte etwa der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn. Er verwies darauf, dass allein bei der Strafjustiz mittlerweile rund 2.000 Staatsanwälte und Strafrichter fehlen und es hier fast eine Million unerledigter Akten gibt. Auch der Deutsche Anwaltverein zeigte sich über die Aufstockung der Mittel erfreut. Dies sei ein wichtiger Schritt, erklärte Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DAV. Er warnte allerdings auch davor, zugleich mit der Modernisierung der Justiz den Rechtsschutz für die Bürger teilweise wieder einzuschränken, wie es im Koalitionsvertrag bereits angekündigt worden war (s. hierzu auch ZAP 2025, 419 ff.).
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