Das Konzept der Fachanwaltschaften gilt als Erfolgsgeschichte. Statistisch ist nachweisbar, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einem Fachanwaltstitel durchschnittlich höhere Honorareinnahmen haben als Kolleginnen und Kollegen ohne eine solche Qualifikation. Seit Einführung der Fachanwaltsordnung 1999 ist nicht zuletzt aus diesem Grund die Anzahl der Fachanwaltstitel auf 24 und der Prozentsatz der Titelinhaber auf mittlerweile 28,11 % (männliche Fachanwälte) bzw. 24,72 % (Fachanwältinnen) gestiegen. In absoluten Zahlen sind dies derzeit rund 47.000 (von insgesamt knapp 167.000) der zugelassenen Anwälte, die sich entsprechend spezialisiert haben (s. zur aktuellen Zulassungsstatistik auch ZAP 2025, 266).
Dass diese erfreuliche Entwicklung aber nicht ungetrübt in die Zukunft weiterprojiziert werden kann, zeigt sich an den Statistiken der letzten Jahre, die einen immer geringeren Zuwachs an neuen Fachanwältinnen und Fachanwälten ausweisen. Das Wachstum habe sich merklich verlangsamt und nähere sich einem „Nullwachstum“, stellte der Berufsrechtler Prof. Kilian schon 2022 fest (s. AnwBl 2022, 158). Die Gründe für diese Entwicklung dürften in verschiedenen Veränderungen auf dem Rechtsberatungsmarkt liegen, wie der zuständige Ausschuss der Satzungsversammlung der Anwaltschaft kürzlich feststellte, u.a. in einem geringen Fallaufkommen sowie auch in rückläufigen Eingangszahlen bei den Gerichten (s. ZAP 2025, 572 und 673), die es Interessierten zunehmend schwerer machen, die erforderlichen Fallzahlen beizubringen. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Satzungsversammlung im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, den erforderlichen Nachweiszeitraum von drei auf fünf Jahre zu verlängern; weitere Erleichterungen sind derzeit in der Prüfung (s. ZAP, a.a.O.).
Der Deutsche Anwaltverein hat sich jetzt mit einem eigenen Vorschlag in die Diskussion um eine Reform eingebracht. In einer im Juli veröffentlichten „Stellungnahme zum Zukunftsmodell für die Fachanwaltschaften“ schlägt er vor, eine Reihe von Hürden für den Zugang zur Fachanwaltschaft abzusenken. Eine dieser Hürden sieht der Verein in einem Wertungswiderspruch zwischen § 5 FAO, der seiner Meinung nach „eine quasi mathematische Anweisung zur Feststellung der Fallzahlen“ darstelle und § 2 FAO, der eine „Gesamtschau der dargelegten Kenntnisse und Erfahrungen“ verlange. Ein weiteres Problem sieht er beim Beurteilungs- und Ermessensspielraum des (Vor-)Prüfungsausschusses gem. § 5 Abs. 4 FAO, der zur Rechtsunsicherheit beitrage. In der Praxis führe die zu unbestimmte Formulierung der Vorschrift dazu, dass der jeweilige Ausschuss auf sich selbst gestellt entscheiden müsse, ob in Zweifelsfällen Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung führen können. Die Konsequenz sei eine uneinheitliche und teilweise willkürliche Anwendung der Vorschrift.
Der DAV fordert hier Nachbesserungen des Gesetzgebers. Die starre Vorgabe von Fallzahlen müsste aufgelockert werden. Zumindest dann, wenn sich ein Defizit an Fällen aus der Abwertung von Fällen ergebe, solle ein Fachgespräch zum Ausgleich fehlender Fälle für zulässig erklärt werden. Auch könne weitergehend generell vorgesehen werden, dass durch das Fachgespräch fehlende praktische Fälle bis zu einem bestimmten Prozentsatz auszugleichen wären. Beim Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Prüfungsausschüsse nach § 5 Abs. 4 FAO bedarf es seiner Meinung nach präziserer Vorgaben. Auch gilt es nach Auffassung des Vereins, bei der von ihm kritisch gesehenen „Tendenz zu eng definierten Fachanwaltschaften“ gegenzusteuern. Diese führe im Ergebnis zu „hoch spezialisierten Fachanwaltschaften“, für die es in der Praxis kaum noch ausreichend Fälle gebe, um den Zugang zu einer solchen Spezialisierung angemessen zu ermöglichen. Überhaupt fehle es bei den kleineren Fachanwaltschaften an zeitnahen oder regelmäßigen Lehrgangsangeboten, da oft zu wenige Anwärter vorhanden seien und sich die Kurse für Lehrgangsanbieter daher wirtschaftlich nicht mehr lohnten; als Beispiel nennt der DAV das Sportrecht.
Es bleibt abzuwarten, ob die Satzungsversammlung die Vorschläge des DAV aufgreift. Dass es (weitere) Reformen der FAO geben wird, die den Zugang erleichtern werden, gilt allerdings als sicher.
[Quelle: DAV]










