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Aktualisierte Muster zur Geldwäsche-Risikoanalyse

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat im Juli ihre überarbeiteten Muster für die kanzleiweite und individuelle Risikoanalyse vorgestellt. Sie sollen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Verpflichtete nach dem GwG sind – d.h. mit der Begleitung bestimmter, im Katalog des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG aufgezählter Geschäfte betraut sind –, bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Geldwäschegesetz unterstützen.

Gemäß § 5 GwG müssen Anwältinnen und Anwälte, die bei Kataloggeschäften nach dem Geldwäschegesetz tätig sind, u.a. eine Geldwäsche-Risikoanalyse erstellen. Um den Betroffenen hier eine Hilfestellung zu bieten, hat die bei der BRAK eingerichtete Arbeitsgruppe Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammern zwei Muster erstellt. Eines betrifft die kanzleiweite Risikoanalyse, das andere die individuelle Risikoanalyse einer in der Kanzlei tätigen Anwältin bzw. eines in der Kanzlei tätigen Anwalts. Die Muster wurden als ausführliche Beispiele gestaltet und können als Vorlage bei der Erstellung der eigenen Risikoanalyse gem. § 5 GwG genutzt werden.

Die beiden Muster wurden jetzt in einer aktualisierten Auflage herausgebracht. Zum einen wurden sie inhaltlich gestrafft und übersichtlicher gestaltet; zum anderen wurden sie an die aktuellen Quellen zur Risikobestimmung sowie den aktuellen Stand der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG angepasst. Heruntergeladen werden können die Muster unter https://www.brak.de/fileadmin/newsletter_archiv/berlin/2025/2025_204Anlage2.pdf (Risikoanalyse Kanzlei) sowie unter https://www.brak.de/fileadmin/newsletter_archiv/berlin/2025/2025_204Anlage1.pdf (individuelle Risikoanalyse).

[Quelle: BRAK]

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