In ihrem „Steuer-ABC“ (zu finden unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/#c10585) hat die Bundesrechtsanwaltskammer die Handlungshinweise für Rechtsanwälte zu Betriebsprüfungen in Kanzleien, zum Fahrtenbuch und zur Umsatzsteuer bei Dienstleistungen mit Auslandsbezug überarbeitet. Die Aktualisierungen waren aufgrund neuerer Gesetzgebung und Rechtsprechung notwendig geworden.
So wurden etwa in die Handlungshinweise zu Betriebsprüfungen in Anwaltskanzleien zusätzliche Ausführungen zur Mitwirkungspflicht gegenüber der Finanzbehörde gem. § 200 AO aufgenommen und zudem erläutert, welche Konsequenzen drohen, wenn dieser nicht nachgekommen wird (vgl. https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/2025-03-24_Handlungshinweise_Betriebsprüfung_-_März_2025_fin.pdf). Ferner wurden Ausführungen zu einem möglichen Teilabschlussbericht gem. §§ 180 Abs. 1a, 202 AO gemacht, der dem Steuerpflichtigen auf Antrag erteilt werden muss (vgl. Handlungshinweise Betriebsprüfung, S. 7). Beim Thema Fahrtenbuch (§ 8 Abs. 2 S. 4 EstG) wurden zusätzliche Ausführungen zur Möglichkeit der Schwärzung von Angaben gemacht (vgl. Handlungshinweise Betriebsprüfung, S. 12).
Umfassend überarbeitet wurden auch die Hinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung anwaltlicher Dienstleistungen mit Auslandsbezug (Zusammenfassende Meldung gem. § 18a UStG; vgl. https://www.brak.de/fileadmin/01_ueber_die_brak/aus-der-arbeit-der-ausschuesse/2020-08-31_handlungshinweise_ust_mit_inhaltsverz.pdf). Hier wurden die Ausführungen zu den Fallbeispielen
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Mandant mit (Wohn-)Sitz im Drittlandsgebiet,
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Mandant ist „Nichtunternehmer“ mit Wohnsitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
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Mandant ist Unternehmer mit Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
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juristische Beratungsleistung im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Rechtsanwaltsleistungen
ergänzt und dazu weitere Fallvarianten gebildet, deren Rechtsfolgen ausführlich erklärt und beantwortet werden.
[Quelle: BRAK]





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