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Gesetzentwurf zur Erprobung eines Online-Verfahrens vor den Amtsgerichten

Das Bundesjustizministerium hat Mitte Juni den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht. Danach sollen Geldforderungen vor den Amtsgerichten künftig in einem nutzerfreundlichen, strukturierten und vollständig digitalen Verfahren eingeklagt werden können. Der Gesetzentwurf wurde im Wesentlichen bereits zu Zeiten der Ampel-Koalition ausgearbeitet (vgl. dazu ZAP 2024, 661), konnte aber erst jetzt zum Abschluss gebracht werden.

Geplant ist, vor ausgewählten Amtsgerichten, die die Bundesländer per Verordnung bestimmen können, es den Bürgern zu ermöglichen, Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten. Da zurzeit die Herausforderung besteht, dass – wie es in der Entwurfsbegründung heißt – die „technische Landschaft der Justiz mit ihren föderalen Strukturen heterogene Anforderungen“ mit sich bringt, soll zunächst durch eine Erprobungsgesetzgebung die Möglichkeit geschaffen werden, zeitlich befristet neue Verfahrensabläufe und moderne Technologien zu erproben und so die fortschreitende Modernisierung des Zivilprozesses zu unterstützen. Das BMJ greift damit das Instrument der sog. Reallabore auf, mit denen Test- und Experimentierräume zur Erprobung neuer Technologien unter realen Bedingungen mit dem Ziel eines „regulatorischen Erkenntnisgewinns“ geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Änderungen in der ZPO vor, in die ein neues 12. Buch mit den §§ 1121–1136 eingefügt wird. Darin enthalten sind u.a. die Details zum Verfahrensablauf für das Online-Verfahren. Danach steht das neue Verfahren den Bürgern als Alternative zu den bisherigen Klageverfahren zur Verfügung, ist für die Kläger also optional. Bei der Klageeinreichung werden die Rechtssuchenden durch ein digitales Eingabesystem unterstützt, die Kommunikation läuft dabei zunächst über den elektronischen Rechtsverkehr. Den Parteien stehen dafür die Dienste „Mein Justizpostfach“ (MJP) und die besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfächer (eBO) zur Verfügung, die Anwaltschaft wird über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingebunden, welches im neuen Online-Verfahren aber nicht wie üblich als Postfach dient, sondern lediglich als Zugangsschlüssel zur justiziellen Online-Plattform. Das Gericht bekommt erweiterte Möglichkeiten für ein Verfahren ohne mündliche Verhandlung, die Ausweitung von Videoverhandlungen sowie Erleichterungen im Beweisverfahren. Die Verkündung von Entscheidungen im Online-Verfahren soll durch dessen digitale Zustellung ersetzt werden können.

Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens ist auf eine Dauer von 10 Jahren angelegt. Nach vier sowie nach acht Jahren soll eine Evaluierung erfolgen. Die neue Bundesjustizministerin zeigte sich überzeugt, dass das neue Verfahren „der Beginn für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess“ sein wird.

[BMJ]

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