Anfang Juni trafen sich im sächsischen Bad Schandau die neue Bundesjustizministerin und ihre 16 Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern, um auf der mittlerweile 96. Justizministerkonferenz aktuelle rechtspolitische Fragen zu erörtern. Die Agenda war ausgesprochen umfangreich; sie umfasste die Erneuerung des Pakts für den Rechtsstaat, die Beseitigung mancher ausgemachter Rechtslücken im Zivil- und im Strafrecht sowie die Umsetzung einiger im Koalitionsvertrag bereits angekündigter Projekte.
Im Vordergrund der Tagung aber stand die Reaktion auf ein aktuelles Ereignis, das die Ressortchefs zum Anlass für eine gemeinsame Erklärung nahmen: Die Entscheidung des VG Berlin, das in einem Eilverfahren die von der Bundesregierung angeordneten Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen als rechtswidrig einstufte, hatte zu mehreren Morddrohungen gegen die beteiligten Richter geführt. Dies verurteilten die Minister und Ministerinnen aufs Schärfste. Die richterliche Unabhängigkeit sei ein unverzichtbares Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats, erklärten sie in ihrem Statement. Wer sie angreife, greife die Grundwerte der Verfassung an. Es sei zentrale Aufgabe der unabhängigen Gerichte, über die Einhaltung des Rechts zu entscheiden. Persönliche Anfeindungen gegenüber Angehörigen der Justiz seien deshalb entschieden zu verurteilen.
Zu den auf der Tagesordnung stehenden Rechtsfragen haben die Ressortchefs sodann rund 50 Beschlüsse gefasst. Die aus Anwaltssicht interessantesten sind nachstehend kurz zusammengefasst.
Justiz und Verfahrensrecht
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Erneuerung des Pakts für den Rechtsstaat
Die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Erneuerung des Pakts für den Rechtsstaat wurde von den Ministern begrüßt. Sie wiederholten allerdings auch ihre Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Justiz, die durch fortlaufend neue Anforderungen infolge der Bundesgesetzgebung ständig stiegen. Konkret forderten sie vom Bund die Finanzierung von mindestens 2.000 weiteren neuen Stellen für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst sowie auch der in der Folge notwendigen zusätzlichen neuen Stellen beim nicht-richterlichen Personal. Auch müsse die ansonsten Ende 2026 auslaufende Digitalisierungsinitiative fortgeführt werden, insb. mit Blick auf die flächendeckende Einführung der E-Akte, die Modernisierung sämtlicher Fachverfahren sowie die von der Reformkommission Zivilprozess der Zukunft aufgezeigten Innovationen, vor allem im Betrieb (bundeseinheitliche Justizcloud) und bei der Kommunikation (Portal- und Plattformlösungen, digitaler Parteivortrag). Dies erfordere in den kommenden vier Jahren mindestens 200 Mio. €, die man sich vom Bund erwarte. Einig war man sich, dass die Handlungsfähigkeit der Justiz nur durch eine konsequente Digitalisierung – auch unter Einsatz von KI – erhalten werden kann. Noch in diesem Jahr wollen die Minister deshalb den Aufbau einer Cloud-Infrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen starten.
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Zuständigkeitsstreitwert in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Schon im Koalitionsvertrag war angekündigt worden, die Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten neu zu ordnen (s. ZAP 2025, 420). Die Justizministerinnen und -minister machten es jetzt konkret: Der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll auf 10.000 € angehoben werden und zwar bereits zum Januar 2026. Die Bundesjustizministerin wurde gebeten, schnell einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
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Kammern für Handelssachen
Mit Sorge blicken die Ressortchefs auf die Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten. Diese hätten einen „überdurchschnittlich starken Rückgang“ der Eingangszahlen zu verzeichnen; zudem würden die Fälle in zunehmendem Maße nicht mehr von der Kammer unter Mitwirkung der Handelsrichter, sondern – im Einverständnis der Parteien – allein vom Vorsitzenden entschieden. Die Minister beschlossen deshalb, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die diesen Entwicklungen auf den Grund gehen und Vorschläge für die Stärkung der Kammern machen soll.
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Amtszeit der Schöffen
Nicht nur bei der Neuwahl von Verfassungsrichtern kann es Verzögerungen geben, die Ministerinnen und Minister haben u.a. die alltägliche Arbeit an den Strafgerichten in den Blick genommen und auch hier mögliche Blockaden der Justiz ausgemacht: Komme es zu einer Verzögerung von Schöffenwahlen, so die Befürchtung, drohe auch an den Strafgerichten ein „Stillstand der Rechtspflege“. Die Tagungsteilnehmer schlugen der Bundesjustizministerin daher vor, eine Regelung zu erarbeiten, wonach amtierende Schöffinnen und Schöffen auch nach dem regulären Ende ihrer Amtszeit noch so lange im Amt bleiben müssen, bis die Neuwahl für die neue Amtsperiode abgeschlossen ist.
Zivilrecht
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Mietrecht
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit der Situation von Opfern häuslicher Gewalt beschäftigt, die aus der gemeinsam angemieteten Wohnung geflüchtet sind. Diese haben u.U. Schwierigkeiten, sich aus dem Mietvertrag zu lösen, was ihnen einen Neuanfang erschweren könnte. Die Anmietung einer eigenen Wohnung wird dann meist faktisch durch den noch bestehenden Mietvertrag verhindert. Der Anspruch gegen den Mitmieter muss nicht selten in einem Zivilprozess bzw. vor den Familiengerichten geltend gemacht werden. Bis zur Kündigung und Räumung der Wohnung haften die Opfer häuslicher Gewalt für weitere Forderungen aus dem Mietverhältnis gesamtschuldnerisch mit. Geprüft werden soll daher jetzt eine Neuregelung, mit der die Durchsetzung des Zustimmungsanspruchs gegen den Mitmieter vereinfacht und beschleunigt wird.
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Neue treuhänderische Gesellschaftsform
Wie bereits die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten (s. dazu ZAP 2025, 420), plädieren die Justizminister dafür, eine neue Gesellschaftsform einzuführen: Eine sog. „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ soll es ermöglichen, die gesamten Gewinne des Unternehmens dauerhaft in der Gesellschaft zu halten und damit denjenigen Gründern entgegenkommen, die die Unabhängigkeit und den Bestand ihrer Unternehmen i.S. einer nachhaltigen Wertschöpfung sicherstellen und ihre Unternehmen in einer diesem Sinne entsprechenden familienunabhängigen Rechtsform führen wollen. Das BMJ wurde gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
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Restitution von NS-Raubkunst
Die Minister wollen die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut erleichtern. Sie bemängeln, dass Opfer von NS-Verfolgung und deren Erben mittlerweile nur noch in den seltensten Fällen Herausgabeansprüche nach § 985 BGB geltend machen können, weil i.d.R. zwischenzeitlich ein gutgläubiger Erwerb oder eine Ersitzung anzunehmen und auch ein hypothetisch noch bestehender Herausgabeanspruch verjährt ist. Anders als bei Kunstobjekten in öffentlichem Besitz, wo demnächst die sog. „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ in entsprechenden Fällen vermitteln soll, sind bei Kunstwerken in privater Hand die Restitutionsaussichten faktisch allein vom guten Willen der privaten Kunstsammler abhängig. Diese Situation halten die Ressortchefs für unzureichend; sie baten die Bundesjustizministerin, zeitnah einen Vorschlag vorzulegen, wie eine umfassende Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut erreicht werden kann, und dafür sowohl Änderungen im Sachen- und Verjährungsrecht als auch öffentlich-rechtliche Möglichkeiten umfassend zu prüfen.
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Vereinfachungen in Nachlass- und Grundbuchverfahren
Der Datenaustausch zwischen Standesämtern, Nachlassgerichten und Grundbuchämtern soll besser werden. Erreicht werden soll dies mit dem sog. „Once-Only-Prinzip“, d.h. Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen nicht mehrfach erhoben werden müssen, sondern elektronisch bei der speichernden Stelle abgefragt werden können. Dies bedeutet etwa, dass die Bürger bei Nachlassverfahren und anschließender erforderlicher Grundbuchberichtigung spürbar entlastet würden. Die Nachlassgerichte und die Grundbuchämter könnten die Verfahren vermehrt medienbruchfrei in einem Arbeitsschritt bearbeiten und die Standesämter würden in vielen Fällen von der Bearbeitung von Datenanfragen und der Bereitstellung von Urkunden befreit. Erreichen wollen die Justizminister dies mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage im FamFG für einen automatisierten Abruf der benötigten Personenstandsdaten sowie Änderungen in der Grundbuchordnung.
Strafrecht/Strafverfahren
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Schutz von Ärzten und medizinischem Personal
Die Justizministerinnen und Justizminister zeigten sich besorgt über die steigende Anzahl von Angriffen, wie Verbalattacken, Bedrohungen und körperlichen Übergriffen gegenüber im Gesundheitswesen tätigen Personen, insb. Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern sowie Personal in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen. Sie waren sich dabei einig, dass dieser inakzeptablen Entwicklung mit Nachdruck begegnet werden muss, und baten die Bundesjustizministerin, im Einvernehmen mit der Bundesgesundheitsministerin eine weitere Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes zu prüfen.
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Bildbasierte sexuelle Gewalt
Verbessert werden soll nach dem Willen der Ressortchefs auch der strafrechtliche Schutz bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Diese hat nach ihrer Beobachtung infolge der Digitalisierung massiv an Bedeutung gewonnen und ist nicht zuletzt durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz zu einem zunehmend relevanten Phänomen geworden. Dabei gehe es etwa um sog. „Deepfakes“, also manipulierte Bilder und Videos oder auch um das sog. „Doxing“, bei dem die Täter kompromittierende Bildaufnahmen mit persönlichen Daten, z.B. Klarnamen, Adressen oder den Telefonnummern der Opfer veröffentlichen. Hier stellten die Minister eine Strafbarkeitslücke fest, weil das derzeit geltende Recht keinen Straftatbestand kennt, der unabhängig von weiteren Voraussetzungen das unbefugte Herstellen, Gebrauchen, Zugänglichmachen oder Manipulieren von Bildaufnahmen unter Strafe stellt, die eine andere erwachsene Person nackt oder sexualbezogen wiedergeben. Die Bundesjustizministerin wurde gebeten, zu prüfen, wie diese Strafbarkeitslücke geschlossen werden könnte.
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Strafverschärfung bei Femiziden
Trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen sollen nach dem Willen der Minister künftig schärfer bestraft werden. Sie verwiesen auf das Bundeslagebild des BKA aus dem Jahr 2023, in dem ein Anstieg von Straftaten, insb. von Tötungsdelikten, gegen Frauen und Mädchen festgestellt wurde. Nach Auffassung der Tagungsteilnehmer ist als Entgegnung auf diese Entwicklung eine Ergänzung des Tatbestandes des § 211 StGB um ein weiteres Mordmerkmal zur Erfassung von trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierten Tötungen geboten.
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Vermögensabschöpfung
Eine Strafbarkeitslücke haben die Ministerinnen und Minister auch bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ausgemacht. Sie stören sich daran, dass Straftäter ihr Vermögen oft durch einfache Verschiebungen dem staatlichen Zugriff im Wege der Vermögensabschöpfung entziehen können. Nach ihrer Auffassung kommt diesem Verhalten ein eigener Schuldgehalt zu, der eine staatliche Ahndung erfordert. Geprüft werden soll nun, wie dies mit einer entsprechenden StGB-Änderung erreicht werden könnte.
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Revisionshauptverhandlung
Im Prozessrecht wünschen sich die Justizminister und -ministerinnen eine Straffung insb. im Revisionsverfahren. Hier halten sie die mündliche Revisionshauptverhandlung für weitgehend entbehrlich. Da es in der Revision nur um eine reine Rechtskontrolle gehe, so die Begründung, sei das Beschlussverfahren in aller Regel ausreichend. Dies werde auch jetzt schon in der Praxis überwiegend so gehandhabt. Abstriche bei der Qualität revisionsrechtlicher Entscheidungen erwarten die Minister nicht, im Gegenteil könnten Ressourcen der Justiz und der Anwaltschaft geschont, die Verfahren beschleunigt und die Justizhaushalte von Bund und Ländern entlastet werden. Die Bundesjustizministerin wurde gebeten, eine solche Änderung in der StPO zu entwerfen.
Verwaltungsrecht – Beschleunigung von Asylverfahren
Eine ähnliche Straffung wie im strafprozessualen Revisionsverfahren wünschen sich die Minister auch im Asylverfahren: Hier sollen die Verwaltungsgerichte künftig häufiger als bisher im schriftlichen Verfahren entscheiden. Dies war zwar schon mit dem erst Anfang 2023 reformierten § 77 AsylG beabsichtigt worden; die Regelung laufe, so die Minister, aber weitgehend ins Leere, da von den Antragstellern regelmäßig vorsorglich eine mündliche Verhandlung beantragt werde, den Richtern also kein Ermessen mehr bleibe.
[Quelle: JuMiKo]










