Ende Mai fand in Weimar die 77. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs statt. Traditionell werden in diesem Rahmen aktuelle rechtspolitische Fragen und wichtige Themen der Gerichtspraxis diskutiert. In diesem Jahr standen insb. die Resilienz der Justiz, der Einsatz von KI in den Gerichten und die Stärkung der Kammern für Handelssachen auf der Tagesordnung.
Mit Blick auf die Stärkung der Resilienz der Justiz richteten die Präsidentinnen und Präsidenten den Blick diesmal verstärkt auf den Nachwuchs: Der Umgang mit Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, war ebenso Gegenstand der Gespräche, wie Ausbildungsformate zum Berufsethos. Angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen wollen die Präsidentinnen und Präsidenten in Zukunft stärker beobachten, ob angehende Juristinnen und Juristen verfassungstreu sind. Erwartet wird – gestützt auf Erkenntnisse des Bundesverfassungsschutzes –, dass es eine Zunahme von in rechtsextremistischen und anderen extremistischen Bereichen aktiven Personen im Referendardienst geben wird. Zu diesem Problemkreis fand ergänzend ein Austausch mit Mitarbeitern der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald Mittelbau-Dora statt, die ihre Konzepte für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen, Studierenden und angehenden Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeitern vorstellten. Einigkeit bestand unter den Präsidentinnen und Präsidenten, dass ein Eintreten für den Rechtsstaat und das demokratische Gemeinwesen intensiv gefördert und in der Ausbildung fest verankert sein muss.
Eine weitere wichtige Zukunftsfrage, die die Teilnehmer der Tagung beschäftigte, war der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Gerichtsverfahren. Hier waren sich die Juristen einig, dass der Einsatz von KI zur Vorbereitung hilfreich sein kann, dass aber die einzelfallbasierte Verfahrensführung und Entscheidung durch die Richter stets gewahrt bleiben muss. Die Präsidentin des OLG Oldenburg, Anke van Hove, erklärte hierzu: „Es besteht Einigkeit darüber, dass die abschließende Bewertung einer Rechtssache Menschen vorbehalten bleiben muss. Künstliche Intelligenz kann aber bei der Rechtsfindung sehr hilfreich sein, etwa bei der Recherche oder wenn es darum geht, einen Parteivortrag zu strukturieren. Insbesondere bei sog. Massenverfahren, wie etwa solchen im Zusammenhang mit Fluggastrechten, kann Künstliche Intelligenz die Justiz entlasten. Hierbei muss aber klar sein, dass die verwendeten Daten allein aus unseren eigenen Verfahren entnommen sein dürfen. Wir sehen die Risiken der Künstlichen Intelligenz, müssen und wollen uns dieser Herausforderung aber stellen.“
Nicht zuletzt befassten sich die Präsidentinnen und Präsidenten mit den Kammern für Handelssachen. Diese sollen durch gesetzliche und organisatorische Maßnahmen gestärkt werden. Solche Maßnahmen sahen die Tagungsteilnehmer etwa in der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs und der Bildung von Handelsrichter-Pools. Auch forderten sie mehr Investitionen in die personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte.
[Quelle: OLG Thüringen]










