Anfang Mai ist der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Enno Bommel in den Ruhestand getreten. Dr. Bommel war nach seinem Studium zunächst einige Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl und später als Rechtsanwalt tätig, bevor er 1991 in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt eintrat. In der Folge war er an verschiedenen Gerichten – u.a. auch im Wege der Abordnung in Niedersachsen – eingesetzt. 1999 wurde er zum Vorsitzenden Richter am LG Magdeburg ernannt. Im November 2016 wechselte er als Direktor an das AG Halberstadt, bevor er Ende 2020 an den BGH berufen wurde; hier war er seitdem Mitglied des vornehmlich für das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenats.
Neue Bundesjustizministerin ist seit dem 6. Mai die bisherige rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Sie folgt auf Dr. Volker Wissing, der seit dem 7. November 2024 Ressortchef war. Hubig ist Juristin; nach ihrem Studium arbeitete sie zwischen 1996 und 2000 als Staatsanwältin und Richterin am LG Ingolstadt, ehe sie in die Politik wechselte. In ihrem neuen Ministerium ist die 56-Jährige keine Unbekannte: Sie war dort bereits ab dem Jahr 2000 als Referentin beschäftigt und stieg zur Referatsleiterin auf, ehe sie 2008 in die Mainzer Staatskanzlei wechselte und 2009 die Leitung der Abteilung Strafrecht im Landesjustizministerium übernahm. Bevor sie 2016 Landesbildungsministerin wurde, arbeitete Hubig nochmals für zwei Jahre in der Hauptstadt: 2014 wurde sie Staatssekretärin im Bundesjustizministerium. Die neue Bundesjustizministerin hat bereits angekündigt, nach ihrer Amtsübernahme in Berlin rasch über den weiteren Umgang mit der als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD zu beraten; dabei werde das entsprechende Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD eine wichtige Rolle spielen.
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt feierte am 30. April ihren 75. Geburtstag. Hohmann-Dennhardt wurde 1999 an das BVerfG berufen, zuvor hatte sie in Hessen das Amt der Justizministerin und später der Wissenschaftsministerin bekleidet. In Karlsruhe gehörte sie bis zu ihrem Ausscheiden im Jahr 2011 dem 1. Senat an, für den sie als Berichterstatterin zahlreiche bedeutende Verfahren vorbereitet hatte. Dazu zählen neben vielen anderen die Urteile in Sachen „Lebenspartnerschaftsgesetz“ (BVerfGE 105, 313), „Biologischer Vater“ (BVerfGE 108, 82), „Heimliche Vaterschaftstests“ (BVerfGE 117, 202) und „Transsexuellengesetz“ (BVerfGE 128, 109). Nach Beendigung ihrer Richtertätigkeit wurde sie von zwei deutschen Fahrzeugkonzernen zum Vorstandsmitglied für das Ressort „Integrität und Recht“ berufen. Dr. Christine Hohmann-Dennhardt ist Trägerin des vom Bundespräsidenten verliehenen Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband. Im Jahr 2015 wurde ihr die Wilhelm-Leuschner-Medaille verliehen.
[Quellen: BGH/BMJ]