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Forderung nach Verankerung einer unabhängigen Anwaltschaft in der Verfassung

Gerade noch rechtzeitig konnte die verbesserte Resilienz des Bundesverfassungsgerichts zu Jahresbeginn im Grundgesetz verankert werden (s. dazu ZAP 2025, 61 sowie die Kolumne von Offenloch ZAP 2025, 177); mit den veränderten parlamentarischen Mehrheiten der neuen Legislaturperiode wäre dies ein vielleicht deutlich schwierigeres Unterfangen geworden. Eine Bestätigung, dass die Maßnahme ein durchaus sinnvoller Schritt war, um den Rechtsstaat zu stärken, bekam man, wenn man in den darauffolgenden Wochen und Monaten über den „großen Teich“ blickte. Dort kann derzeit nahezu täglich verfolgt werden, wie die neue US-Administration versucht, den traditionsreichen demokratischen Rechtsstaat zu demontieren. Nicht nur werden Gerichtsurteile ignoriert, die der Verwaltung nicht passen, auch wird ganz offen Richtern und Staatsanwälten mit Abberufung oder gar Strafverfolgung gedroht und Anwaltskanzleien, die nicht auf Regierungslinie sind, werden massiv unter Druck gesetzt.

Dies hat jetzt den Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr. Ulrich Wessels, veranlasst, für die Anwaltschaft hierzulande einen stärkeren Schutz einzufordern. In einem Beitrag in den aktuellen BRAK-Mitteilungen schlägt er vor, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft in Deutschland – ebenso wie zuvor die Stellung des BVerfG – direkt in der Verfassung zu verankern. Deutschland sei zum Glück derzeit noch weit weg von den besorgniserregenden Entwicklungen in anderen Ländern. Doch könnten sich politische Mehrheiten auch ändern, so Wessels. Zahlreiche Beispiele würden belegen, dass antidemokratische Machthaber immer zuerst dort ansetzten, wo ihre Macht kontrolliert werden könne: bei der Justiz und bei den Anwältinnen und Anwälten, die ihre Maßnahmen vor Gericht anfechten würden. Die Anwaltschaft in Deutschland sei zwar aktuell frei, unabhängig und selbstverwaltet. All dies sei jedoch nur einfachgesetzlich in der BRAO geregelt, wäre also durch geänderte politische Mehrheiten leicht auszuhebeln und durch ein restriktives System staatlicher Kontrolle zu ersetzen. Eine unabhängige Anwaltschaft müsse deshalb im Grundgesetz verankert werden, so die Forderung des BRAK-Präsidenten.

Auf internationaler Ebene – auch darauf weist die BRAK hin – hat bereits die Europarats-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs einen ähnlichen Schritt gemacht (vgl. dazu auch ZAP 2025, 318). Die Kammer hofft, dass die neue Bundesregierung sich rasch entschließt, diese Konvention zu unterzeichnen, damit das Quorum zum Inkrafttreten möglichst schnell erfüllt wird.

Unterdessen hat auch der Deutsche Richterbund seine Forderung wiederholt, die Justiz gegen Versuche einer etwaigen Einflussnahme illiberaler Kräfte weiter zu schützen. Der verbesserte Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor gezielten politischen Eingriffen könne nur ein erster Schritt gewesen sein, mahnte kürzlich der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, gegenüber der Presse. Er forderte u.a., das überkommene Weisungsrecht der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften endlich abzuschaffen (vgl. dazu zuletzt ZAP 2024, 890 f.). Die neue Bundesregierung, so sein Vorschlag, solle dem Beispiel Österreichs folgen und die Justizminister aus der Weisungskette bei der Strafverfolgung herausnehmen. Er drängte zudem darauf, die Besetzungen von Richterstellen künftig so zu regeln, dass sie parteipolitisch nicht instrumentalisiert werden könnten.

[Red.]

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