Die EU-Kommission möchte die Asylverfahren in der Gemeinschaft weiter beschleunigen. Dazu hat sie kürzlich mehrere Vorschläge gemacht. Kernstücke sind eine erste EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten sowie das Vorziehen von Elementen des im vergangenen Jahr verabschiedeten sog. Asyl- und Migrationspakts.
Bereits derzeit haben viele EU-Staaten eigene Listen mit sicheren Herkunftsstaaten. In Deutschland umfasst diese neben den EU-Mitgliedstaaten und den Westbalkanländern auch Staaten wie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. Zu diesen nationalen Listen ist zurzeit am EuGH in Luxemburg ein Verfahren anhängig, in dem es um die Befugnis der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die genauen Kriterien zur Deklarierung eines Staates als sicheren Herkunftsstaat i.S.d. Asyl- und Migrationsrechts geht. Mitte April hat der Generalanwalt am EuGH de la Tour seine Schlussanträge vorgelegt; mit einer Entscheidung des Gerichts wird in den kommenden Monaten gerechnet. Um die Asylverfahren in der Gemeinschaft zu harmonisieren und zu beschleunigen, wird allerdings auch schon seit vielen Jahren gefordert, dass die EU selbst eine einheitliche Liste sicherer Herkunftsstaaten erarbeitet; so könnten etwa für Migranten aus den darin aufgeführten Staaten die Fristen für Widersprüche und Klagen verkürzt oder ihre Anträge bereits an der Grenze bearbeitet werden, da sie als wenig aussichtsreich gelten. Vor rund zehn Jahren war allerdings ein erster Versuch der EU gescheitert, eine solche vereinheitlichte Liste vorzulegen.
Nun hat die EU-Kommission hierzu einen neuen Anlauf gemacht: Sie legte im April eine Liste vor, in der zunächst der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer aufgeführt sind; weitere Länder sollen folgen. Ergänzend schlug die Kommission vor, dass auch alle EU-Beitrittskandidaten prinzipiell als sichere Herkunftsländer gelten sollen, da diese vor dem Hintergrund der Beitrittskriterien ohnehin verpflichtet sind, auf die Gewährleistung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten hinzuarbeiten.
Zudem möchte die EU-Kommission einige Elemente aus dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Migrations- und Asylpakt (Regulation 2024/1348) vorziehen: Dies betrifft zum einen die beschlossene Befugnis der einzelnen Mitgliedsländer, sichere Drittstaaten und sichere Herkunftsstaaten mit Ausnahmen zu benennen; dies soll den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Bestimmung solcher Staaten einräumen, indem sie auch Länder benennen können, in denen die Regelung auf bestimmte Regionen oder Bevölkerungsgruppen nicht angewandt werden soll. Zum anderen sollen die Mitgliedstaaten das Grenzverfahren oder das beschleunigte Verfahren auch auf Personen anwenden können, die aus Ländern kommen, bei denen durchschnittlich 20 % oder weniger der Antragsteller Erfolg haben.
Der Vorschlag der EU-Kommission bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates.
[Quelle: EU-Kommission]










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