In Brüssel wird geplant, die derzeitige EU-Führerscheinrichtlinie zu aktualisieren. Im März haben sich Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates auf eine Reihe von Neuerungen geeinigt. Danach sollen demnächst ein digitaler Führerschein, eine Probezeit für Fahranfänger und das „begleitete Fahren“ auch für Lkw-Neulinge eingeführt werden. Die Änderungen müssen demnächst noch vom Rat der EU und dem EU-Parlament bestätigt werden.
Die jetzt überarbeiteten EU-Führerscheinregeln sind Teil eines Verkehrssicherheitspakets, das die EU-Kommission bereits im März 2023 vorgestellt hat. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in der Gemeinschaft zu erhöhen und bis 2050 möglichst keine Verkehrstoten mehr zu verzeichnen („Vision Zero“). Einer der Aspekte, die die EU deshalb jetzt vordringlich angehen will, ist die Handynutzung am Steuer. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen angehende Fahrer und Fahrerinnen künftig über die sichere Handynutzung im Fahrzeug unterrichtet werden. Auch die Risiken von toten Winkeln, Fahrassistenzsysteme, das sichere Öffnen von Türen sowie das Fahren bei Schnee und auf glatten Straßen sollen verstärkt Gegenstand des Fahrunterrichts werden. Zudem soll erstmals für den gesamten Raum der EU eine zweijährige Probezeit eingeführt werden, in der neue Fahrer strengeren Regeln und Sanktionen vor allem bei Alkohol am Steuer unterliegen.
Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, soll das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für Busführerscheine von 24 auf 21 Jahre gesenkt werden. Den Mitgliedstaaten soll es darüber hinaus erlaubt werden, auch 17-Jährigen das Fahren eines Lkw oder Transporters zu erlauben – allerdings beschränkt auf das eigene Staatsgebiet und nur mit einer erfahrenen Begleitung.
Die Verhandlungsführer einigten sich zudem auf Vereinheitlichungen bei der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen; Führerscheine für Motorräder und Pkw sollen künftig 15 Jahre gültig sein, Lkw- und Busführerscheine sollen alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Die EU-Länder sollen diesen Zeitraum verkürzen dürfen, wenn der Führerschein auch als nationaler Ausweis dient. Auch für ältere Fahrer (ab 65 Jahren) sollen die Mitgliedstaaten die Gültigkeit verkürzen können.
Nicht zuletzt soll der digitale Führerschein – auf dem Smartphone – Standard in der EU werden. Er wird in eine EU-weit gültige sog. digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) eingebettet. Verpflichtend soll er jedoch nicht sein; wer möchte, soll nach wie vor einen physischen Führerschein beantragen können. Der digitale Führerschein soll nach dem Willen der Verhandlungsführer als erstes Projekt der Reform umgesetzt werden, die übrigen Regelungen dann spätestens bis zum Ende des Jahrzehnts.
[Quelle: EU-Parlament]