Der Europarat hat Mitte März den ersten internationalen Vertrag zum Schutz des Anwaltsberufs verabschiedet. Damit soll auf die zunehmenden Berichte über die Beeinträchtigung der Ausübung des Berufs reagiert werden, sei es in Form von Belästigungen, Drohungen oder Angriffen oder durch Einmischung in die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, etwa durch Behinderung des Zugangs zu Mandanten (vgl. zum Hintergrund des Übereinkommens auch ZAP 2025, 5). Das neue Regelwerk bezieht sich aber nicht nur auf Rechtsanwälte, sondern auch auf deren Berufsverbände, die dazu dienen, ihre Rechte und Interessen als Berufsstand zu verteidigen. Das Übereinkommen behandelt Aspekte wie das Recht auf Berufsausübung, Berufsrechte, Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarverfahren und besondere Maßnahmen zum Schutz von Rechtsanwälten und ihren Berufsverbänden.
Gemäß dem Übereinkommen obliegt den Staaten die Verpflichtung, zu gewährleisten, dass Rechtsanwälte ihre berufliche Tätigkeit ausüben können, ohne zum Ziel von körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen, Einschüchterungen, Behinderungen oder unzulässigen Eingriffen zu werden. Wenn solche Umstände eine Straftat darstellen könnten, müssen die Vertragsparteien künftig eine wirksame Untersuchung durchführen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Berufsverbände unabhängig und autonom arbeiten können. Zur Begründung der Neuregelung wurde insb. angeführt, Rechtsanwältinnen und -anwälte spielten eine essenzielle Rolle bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für alle Menschen, auch für jene, die behaupten, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu sein. Daher hänge das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz auch von der Rolle dieser Berufsgruppe ab.
Um in Kraft treten zu können, muss das neue Übereinkommen von zumindest acht Ländern aus der gesamten Welt ratifiziert werden, darunter auch mindestens sechs der 46 Mitgliedsstaaten des Europarats. Diese Ratifizierungsphase wird etwa ab Mitte Mai erwartet. Begrüßt wurde die Verabschiedung des Übereinkommens bereits einhellig von der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein. Die BRAK sprach von einem „guten Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Europa und der Welt“. Der DAV sieht in dem Übereinkommen sogar einen „Meilenstein“: Erstmals sichere eine Konvention anwaltliche Grundwerte rechtsverbindlich auf der Ebene des Europarats ab.
[Quellen: Europarat/BRAK/DAV]