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Neue Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Erst im Herbst vergangenen Jahres hatte der Gesetzgeber die Mindestvergütung für Auszubildende angehoben (s. dazu ZAP 2024, 1166). Nun haben auch die Rechtsanwaltskammern nachgezogen und ihre Empfehlungen zu den Vergütungen für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNo) erhöht. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer im Februar mitteilte, beträgt die Empfehlung für die Vergütung der Azubis im Bundesgebiet für 2025 im Durchschnitt:

  • im 1. Ausbildungsjahr 971,20 € (2024: 940,04 € (+ 3,31 %)),

  • im 2. Jahr 1.074,60 € (2024: 1.043,88 € (+2,94 %) und

  • im 3. Jahr 1.173,80 € (2024: 1.144,38 € (+2,57 %)).

Damit sind die prozentualen Steigerungen für das laufende Jahr mit durchschnittlich ca. 3 % weniger hoch als in den Vorjahren, wo die Steigerung oft zweistellig ausfiel. Mit den jüngsten Empfehlungen reagieren die Kammern auf den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel; mit einer wettbewerbsfähigeren Vergütung wollen sie dazu beitragen, den Ausbildungsberuf attraktiver zu gestalten, denn die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist seit einiger Zeit stark rückläufig (vgl. zu dem Thema auch ZAP 2025, 185).

Da es bei den wirtschaftlichen Gegebenheiten erhebliche regionale Unterschiede gibt, unterscheiden sich die Vergütungsvorschläge der einzelnen Kammern z.T. immens; so empfiehlt etwa die Rechtsanwaltskammer Sachsen bereits für das erste Lehrjahr ein Gehalt von 1.150 €, während das benachbarte Brandenburg nur eine Empfehlung i.H.v. 780 € abgibt. Eine Übersicht über die Empfehlungen der einzelnen Kammern kann auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/reno/verguetungsempfehlung_refa-renofa_2025.pdf abgerufen werden.

[Quelle: BRAK]

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