Der Deutsche Notarverein hat kürzlich eine aktualisierte und ergänzte Neufassung seiner Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstreckungen veröffentlicht. Sie richten sich an alle Berufe, die professionell Testamente vollstrecken, also auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Für Testamentsvollstreckungen gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe einer angemessenen Vergütung; § 2221 BGB bestimmt lediglich, dass der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung verlangen kann. Aus diesem Grund gibt der Deutsche Notarverein e.V. bereits seit 1925 eigene Empfehlungen zur Vergütung von Testamentsvollstreckungen heraus. Diese früher als „Rheinische Tabelle“ bezeichnete Handreichung enthält Hinweise zu den Bemessungsgrundlagen der Vergütung, den Vergütungssätzen sowie zu spezifischen Zu- und Abschlägen für besondere Fälle. Sie richtet sich neben Notarinnen und Notaren an alle, die professionell Testamentsvollstreckungen betreiben – also auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – und wird auch von Gerichten bei der Bemessung der Testamentsvollstreckervergütung in Streitfällen herangezogen.
Im November vergangenen Jahres hat der Deutsche Notarverein eine überarbeitete und ergänzte Fassung seiner Vergütungsempfehlungen veröffentlicht. Sie soll den steigenden wirtschaftlichen Anforderungen und der zunehmenden Komplexität der Testamentsvollstreckung Rechnung tragen und berücksichtigt zudem Erfahrungen aus der Praxis und den Stand der Rechtsprechung. Neben einem Tabellenwerk enthalten die Empfehlungen einen umfangreichen Textteil mit zahlreichen Erläuterungen, der u.a. Abweichungen vom Normalfall behandelt.
Der Deutsche Notarverein empfiehlt die Anwendung der weiterentwickelten Vergütungsempfehlungen für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025. Eingesehen und heruntergeladen werden kann das 16-seitige PDF-Dokument unter https://www.dnotv.de/wp-content/uploads/2024/11/Empfehlungen-des-Deutschen-Notarvereins-fuer-die-Verguetung-des-Testamentsvollstreckers-2025_Stand-11-2024.pdf.
[Quellen: DNotV/BRAK]