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Buchrezensionen

Knickrehm/Rademacker (Hrsg.), Sozialgesetzbuch XIV, Soziale Entschädigung

2. Aufl. 2024, Nomos Verlag, 1.574 S., 169 €

Das Autorenteam des vorliegenden Werks setzt mit der 2. Aufl. der Kommentierung des Sozialgesetzbuchs XIV die Bearbeitung aus dem Jahr 2022 fort. Neben dem Aufgreifen ergänzender Überlegungen und neuer Erkenntnisse aus zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichungen ging es insb. darum, zusätzlich die Gesetzesänderungen einzubeziehen, die sich zwischen der Veröffentlichung des SGB XIV im BGBl v. Dezember 2019 und seinem Inkrafttreten am 1.1.2024 ergeben haben. So sind aktuell u.a. berücksichtigt: das Bürgergeldgesetz 2022, das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts 2023, die Traumaambulanz-Verordnung 2022 sowie die Versorgungsmedizin-Verordnung 2023.

In den Rezensionen der Vorauflage 2022 war bereits von einer souveränen Beherrschung des Stoffs durch die Autorinnen und Autoren die Rede. Dies beruht auf deren langjähriger Erfahrung mit dem Sozialen Entschädigungsrecht: So war die Mitherausgeberin Knickrehm bereits in 2012 Herausgeberin eines Handkommentars zum Gesamten Sozialen Entschädigungsrecht – damals ganz wesentlich geprägt durch das BVG – und dort ebenso als Autorin tätig, wie weitere Bearbeiterinnen und Bearbeiter der jetzigen Auflage. Ferner haben einzelne Autorinnen und Autoren bereits das Gesetzgebungsverfahren zum SGB XIV durch Veröffentlichungen begleitet.

Das BVG ist auch in der Gegenwart noch von Bedeutung, einmal nach Maßgabe der §§ 142 ff. SGB XIV, zum anderen, weil die zum BVG entwickelten Grundsätze und die hierzu ergangene Rspr. bei der Auslegung der Vorschriften des SGB XIV weiterhin bedeutsam sein können. Sehr hilfreich ist insoweit auch die abgedruckte Synopse.

Der Kommentar will nicht allein diejenigen ansprechen, die schon mit dem BVG und anderen Gesetzen der Sozialen Entschädigung vertraut waren und nun mit den neuen Regelungen konfrontiert sind. Eine Hilfestellung wird auch denen angeboten, die nicht nur mit dem SGB XIV, sondern auch mit dem Recht der Sozialen Entschädigung insgesamt Neuland betreten.

Fazit: Ein Rezensent der Vorauflage hat den Kommentar als „großen Wurf“ bezeichnet. Dieser Bewertung bleibt weiterhin nichts hinzuzufügen.

RA und FA für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach

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