Zu dem Gesetzgebungsvorhaben zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts fand Mitte November eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Insgesamt stießen die Pläne auf breite Zustimmung bei den eingeladenen Experten; teils unterschiedliche Meinungen gab es allerdings bei den Fragen, ob auch das Verfassungsprozessrecht und das Richterwahlquorum in die Verfassung aufgenommen werden sollten.
Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe bezwecken, bisher einfachgesetzliche Regelungen zum BVerfG in das GG aufzunehmen, um das Gericht besser vor eventuellen destruktiven parlamentarischen Kräften zu schützen (s. dazu zuletzt ZAP 2024, 946). Dies wurde von nahezu allen Sachverständigen begrüßt. Einige von ihnen verwiesen aber auf verbliebene Lücken in der geplanten Reform: Wenn man nur die Organisation und das Wahlverfahren des Gerichts stärke und das Verfahrensrecht weglasse, schaffe man ein Stückwerk, so ihre Argumentation. Dann könnte das Gericht – wie etwa in Polen geschehen – durch Eingriffe ins Prozessrecht schnell lahmgelegt werden.
Nicht ganz einig waren sich die Experten auch bei’der Frage, ob die Zweidrittelmehrheit für die Wahl der Verfassungsrichter im GG verankert werden sollte. Während einer der eingeladenen Bundesrichter dies für übertrieben hielt, sprach sich die überwiegende Zahl der Experten dafür aus. Sie verwiesen auf denkbare destruktive Mehrheiten im Bundestag, die die Wahlvoraussetzungen ansonsten nach Belieben ändern könnten. Mehrere der Sachverständigen mahnten zudem eine schnelle Umsetzung der Pläne an.
[Quelle: Bundestag]