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NRW führt integrierten Bachelor ins Jurastudium ein

Das Jurastudium in seiner derzeitigen Ausgestaltung wird bereits seit Jahrzehnten heftig kritisiert. Es sei in seiner Konzeption hoffnungslos veraltet, die Stofffülle sei unnötigerweise zu hoch, das Studium dauere viel zu lang und hänge am Ende völlig von den Abschlussprüfungen ab. Vorstöße zu einer Reform gab es in der Vergangenheit viele (vgl. zuletzt dazu ZAP 2023, 642). Ein Reformvorschlag, der immer wieder auftaucht, ist die Einführung eines ins Studium integrierten Bachelorabschlusses; damit könnte, so die Begründung der Kritiker, zumindest erreicht werden, dass Studenten, die – aus welchen Gründen auch immer – am ersten Staatsexamen scheitern, sich am Ende nicht allein aufs Abitur zurückgeworfen sehen.

Diesen Vorschlag hat nun Nordrhein-Westfalen aufgegriffen und beschlossen, einen „integrierten Bachelor“ in den Studiengang Jura aufzunehmen. Damit ist das Land zwar nicht das erste, das einen Bachelor-Abschluss im Fach Jura anbietet; ein „Bachelor of Laws“ – teilweise ebenfalls als ins Jurastudium „integriert“ bezeichnet – kann bereits seit mehreren Jahren z.B. an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder oder auch in Potsdam, Berlin, Hamburg und Mannheim erworben werden. Weitere Universitäten haben angekündigt, einen solchen – dem sog. Bologna-Prozess folgenden – Abschluss einführen zu wollen. NRW ist allerdings bislang das einzige Land, das den Abschluss so konsequent in den Examensstudiengang integrieren will, dass dafür keine weiteren Voraussetzungen aufgestellt werden; es müssen also keine weiteren (Studien- oder Prüfungs-)Leistungen wie etwa eine Bachelorarbeit erbracht bzw. kein gesonderter Studiengang belegt werden.

Laut Gesetzentwurf, der Anfang Oktober vom Landeskabinett verabschiedet wurde, erwirbt künftig jede Studentin und jeder Student von Gesetzes wegen den Bachelorgrad, wenn alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt sind und der universitäre Teil des ersten Staatsexamens bestanden ist. Damit könne, so die Begründung, vermieden werden, dass einige Studierende ihr Studium trotz erfolgreicher universitärer Prüfungen ohne Abschluss beenden.

[Quelle: Landesregierung NRW]

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