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BauGB soll modernisiert werden

Erst kürzlich hat die Bundesregierung Änderungen im privaten Baurecht beschlossen, um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum anzukurbeln (Stichwort „Gebäudetyp-E-Gesetz“, s. dazu auch ZAP 2024, 794). Nun sollen auch im Bauplanungsrecht Erleichterungen geschaffen werden; Anfang Oktober hat die Regierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung vorgelegt, mit dem insb. das BauGB entsprechend angepasst werden soll. Damit sollen einige bereits mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführte Instrumente weiterentwickelt und entfristet bzw. verlängert werden, um schneller planen und bauen zu können und zugleich mehr Klimaschutz und Klimaanpassung zu erreichen.

Mit den geplanten Änderungen im BauGB sollen weitere Flexibilisierungen für den Wohnungsbau eingeführt werden, und zwar sowohl im Geltungsbereich von Bebauungsplänen als auch im unbeplanten Innenbereich. Aufgenommen werden sollen in das Gesetz die Grundsätze der sog. „Neuen Leipzig-Charta“ mit ihren drei Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung: der gerechten, grünen und produktiven Stadt. Auch eine Empfehlung des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ wurde aufgenommen, wonach die Innenentwicklung neben der baulichen Entwicklung auch die Entwicklung der Grün- und Freiflächen sowie die Mobilität umfasst.

Vorgesehen ist u.a., dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten künftig die Erweiterung von Gebäuden, insb. eine Aufstockung, möglich sein soll, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, z.B. in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. Verbessert werden sollen zudem die kommunalen Vorkaufsrechte; so soll das Unterlaufen dieser Vorkaufsrechte mittels Nutzung sog. Share Deals erschwert werden, bei denen ein Grundstück nicht separat verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht wird. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kommunen in neuen Baugebieten Flächen für den sozialen Wohnungsbau erhalten können.

Auch die bisher mehrere Jahre dauernde Aufstellung von Bebauungsplänen soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller erfolgen. In’Zukunft sollen die Gemeinden die Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Umweltberichte sollen nicht mehr so umfangreich ausfallen wie bisher. Auch veraltete Bebauungspläne sollen schneller aktualisiert werden können. Zur Verbesserung des Klimaschutzes sollen Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z.B. die Anlage von dezentralen Versickerungssystemen auf einem Grundstück oder auch die Anlage eines Gründaches anordnen können.

[Quelle: Bundesregierung]

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