Im September hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihren mittlerweile fünften Bericht zum Thema Diskriminierung in Deutschland vorgelegt. Rechtliche Grundlage der Berichterstattung an den Bundestag zum Thema Diskriminierung ist § 27 Abs. 4 AGG, wonach die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages – darunter u.a. die Wehrbeauftragte des Bundestages und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – gemeinsam dem Deutschen Bundestag regelmäßig Berichte über Benachteiligungen i.S.d. AGG und daraus folgend Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Benachteiligungen abzugeben haben. Betroffen sind alle Lebensbereiche, etwa das Berufsleben, der Zugang zu Waren- oder Dienstleistungen, der Wohnungssektor oder auch der Umgang mit Ämtern und Behörden.
Auch in ihrem jüngsten Bericht, der den Zeitraum von 2021 bis 2023 umfasst, stellen die Verfasser fest, dass Diskriminierung weiterhin für viele Menschen in Deutschland „schmerzhafte Realität“ in ihrem Alltag sei. Sie verweisen insb. auf einschlägige Untersuchungen, wonach das Recht auf Gleichbehandlung in der letzten Zeit zunehmend unter Druck geraten sei. So sei der Anteil der Befragten, die persönlich Diskriminierung erlebt hätten, von 16 % im Jahr 2019 auf 25 % im Jahr 2023 angestiegen.
Hierbei gebe es unterschiedliche Diskriminierungsformen; diese reichten von unmittelbarer Benachteiligung (etwa bei Verweigerung von Mietvertragsabschlüssen wegen ethnischer Merkmale), über mittelbare Benachteiligung (wenn z.B. scheinbar neutral formulierte Kriterien zum Anlass genommen werden, bestimmte Gruppen von Menschen wie etwa Teilzeitbeschäftigte zu benachteiligen) und Belästigungsformen wie z.B. Mobbing bis hin zu Anweisungen an untergeordnete Personen oder Stellen (etwa Kopftuchträgerinnen bei Bewerbungen nicht zu berücksichtigen).
Die Gründe für Diskriminierung seien vielfältig. Anknüpfen könne eine Benachteiligung u.a. an die ethnische Herkunft, an das Geschlecht, an die Religion bzw. Weltanschauung, an eine Behinderung oder auch an das Alter. Mitunter, so stellt der Bericht fest, knüpfe eine Diskriminierung nicht nur an ein einzelnes dieser Merkmale an, sondern gleich an mehrere.
Die Folgen seien oft gravierend – nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes, betonen die Verfasser. Insgesamt stellen sie für den Untersuchungszeitraum eine negative Tendenz fest: Die Art und Weise der Diskriminierung sei „direkter, offener und härter“ geworden. Deshalb und auch weil es immer noch Schutzlücken im AGG gebe, müsse letzteres zeitnah reformiert werden, fordern sie als Konsequenz. Der gesamte, mehr als 400-seitige Bericht mit dem Titel „Diskriminierung in Deutschland – Erkenntnisse und Empfehlungen“ kann unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012800.pdf abgerufen werden.
[Quelle: Bundestag]