In Europa nimmt die Bedeutung nationaler Grenzen seit Jahren ab. Reisende, Grenzgänger und i.d.R. auch der Güterverkehr müssen an vielen Grenzübergängen schon lange keine lästigen Kontrollen mehr über sich ergehen lassen und ggf. lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Was für Urlauber und Arbeitnehmer gilt, gilt allerdings keineswegs für die Strafverfolgungsbehörden. Für die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften stellen die nationalen Grenzen oftmals noch fast unüberwindbare Hindernisse dar. Hier will das Bundesjustizministerium jetzt für Verbesserungen sorgen.
Im September hat das Ministerium einen Referentenentwurf zu einer „Novelle des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ (IRG-Reform) vorgelegt. Ziel der Reform ist es, der wachsenden Bedeutung der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit Rechnung zu tragen und eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sicherzustellen. Die Gesetzesänderung soll das bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu intensivieren und gleichzeitig hohe Datenschutzstandards zu sichern, verwirklichen. Daneben soll durch den Entwurf auch die Rspr. des Europäischen Gerichtshofs unddes Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden.
Der Entwurf sieht u.a. eine Verbesserung der Handhabbarkeit des IRG vor, indem klare Strukturen für die Rechtshilfe gegenüber Drittstaaten einerseits und der Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten andererseits geschaffen werden. Daneben soll die Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen gestärkt und die Unabhängigkeit der entscheidenden Justizbehörden eingehalten werden. Um letzteres zu gewährleisten, wird sowohl die Entscheidung über die Vollstreckung als auch über die Ausstellung Europäischer Haftbefehle künftig ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte fallen.
Zudem sieht die Reform die Einführung eines neuen Rechtsbehelfs vor. Dieser ermöglicht es Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind oder gegen die ein Auslieferungsverfahren läuft, feststellen zu lassen, dass das Verbot der Doppelbestrafung greift. Für das sich möglicherweise an eine Festnahme anschließende Verfahren soll ein Recht auf mündliche Anhörung vor dem Oberlandesgericht eingeführt werden. Dadurch hätten betroffene Personen erstmals Anspruch darauf, auch von dem Gericht persönlich angehört zu werden, welches über die Haft und über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet. Die Forderung nach einem solchen Rechtsmittel gegen Auslieferungen wurde jüngst vor allem aufgrund des medienwirksamen Falls von Maja T. lauter.
Derzeit liegt der Entwurf den Bundesländern und den Verbänden vor, die noch bis Ende Oktober Zeit für eine Stellungnahme haben.
[Quelle: BMJ]