Länger arbeiten soll sich für ältere Arbeitnehmer künftig mehr lohnen als bisher. Menschen, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, sollen dafür mit einer Prämie oder einer höheren Rentenzahlung belohnt werden. Finanzielle Anreize soll es zudem für Bezieher von Hinterbliebenenrenten geben. Ein entsprechendes rentenpolitisches Paket hat das Bundeskabinett Anfang September beschlossen. Damit will es vor allem dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken und zugleich Wachstumsimpulse für die schwächelnde Wirtschaft setzen.
Die beschlossenen Maßnahmen seien aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, verlautete aus Berlin. Auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer, die noch weiterarbeiten wollten, könne nicht verzichtet werden. Dabei sei eine (weitere) Erhöhung des Rentenalters ausgeschlossen worden; stattdessen hat sich das Kabinett auf folgende Einzelmaßnahmen geeinigt:
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Einführung einer Rentenaufschubprämie
Bei Aufschieben des Renteneintritts über die Regelaltersgrenze hinaus und nach Weiterarbeit im Rahmen einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit von mindestens einem Jahr können Versicherte zukünftig anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung – die sog. Rentenaufschubprämie – in Anspruch nehmen. Die Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den Krankenversicherungsbeiträgen errechnen, die die Rentenkasse durch die fortgesetzte Beschäftigung spart.
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Auszahlung der Arbeitgeberanteile aus den Sozialversicherungsbeiträgen
Arbeitgeber können zukünftig die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die für die versicherungsfreien Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter zu entrichten wären, zusätzlich zu deren Arbeitslohn auszahlen. Damit soll für diese Personen ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, eine mehr als geringfügige Erwerbstätigkeit (weiter) auszuüben.
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Einschränkung des Vorbeschäftigungsverbots
Lockerungen soll es auch bei den Vorgaben zu befristeten Arbeitsverträgen geben. Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erwägen, soll der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber ermöglicht werden.
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Verbesserungen bei der Hinterbliebenenrente
Wer neben dem Erhalt einer Hinterbliebenenrente arbeitet, soll künftig mehr verdienen können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Erwerbseinkommen und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen soll bis zu einem Betrag von aktuell 538 € pro Monat („Sockelbetrag“) von der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ausgenommen werden. Im Ergebnis soll damit sogar eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente regelmäßig anrechnungsfrei bleiben.