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Anwaltsmagazin

Neuregelungen im September

In den vergangenen Wochen sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen das Straßenverkehrsrecht und das Völkerstrafrecht. Im Einzelnen:

  • Cannabiskonsum im Straßenverkehr

    Seit April des Jahres hat der Gesetzgeber den Anbau und den Eigenkonsum von Cannabis schrittweise straffrei gestellt (vgl. ZAP 2024, 347 u. 659). Ob und wie sich diese Liberalisierung auch auf die Teilnahme am Straßenverkehr auswirkt, war seinerzeit noch offengeblieben. Experten hatten eine Anhebung des bisherigen Grenzwertes (1,0 ng Tetrahydrocannabinol – THC) empfohlen (vgl. dazu ZAP 2024, 406). Dieser Empfehlung ist der Gesetzgeber jetzt gefolgt: Am 22. August ist das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten, das den THC-Grenzwert auf 3,5 ng THC im Blutserum festlegt. Zugleich wurde bestimmt, dass für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Cannabisverbot am Steuer gilt. Gleiches gilt generell für den gleichzeitigen Konsum von Cannabis und Alkohol, um der besonderen Gefährdung durch den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis gerecht zu werden (vgl. ausführlich Deutscher ZAP 2024, 833 ff.).

  • Neue Abgasnorm für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

    Seit September gilt für alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen die Abgasnorm EURO 6e. Hintergrund ist eine neue Vorgabe aus Brüssel (Verordnung [EU] 2023/443 v. 8.2.2023 zu den Emissionstypgenehmigungsverfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge). Damit möchte die EU den CO2-Ausstoß bei diesen beiden Fahrzeugklassen um 55 % bzw. 51 % im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Vorgabe besteht aus drei Stufen, die erste davon tritt nun in Kraft. Sie enthält zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide und Partikel: Die Hersteller werden verpflichtet, diese künftig auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.

  • Novellierung des Völkerstrafrechts

    Bereits vor mehr als 20 Jahren wurde das Völkerstrafgesetzbuch geschaffen, das es der deutschen Justiz erlaubt, in einem Krieg verübte Verbrechen unabhängig davon zu verfolgen, wo die Taten begangen wurden und welche Staatsangehörigkeit die Täter haben. Mit dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts sollen einige Strafbarkeitslücken geschlossen werden. So werden zum einen neue Waffengattungen erfasst (etwa Laser, deren Einsatz zur Blindheit führen kann), und zum anderen weitere Verbrechen wie sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungener Schwangerschaftsabbruch ergänzt. Zugleich werden die Opferrechte gestärkt: Bestimmte Taten, z.B. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden in den Katalog der Straftaten aufgenommen, die zur Nebenklage berechtigen; damit können sich die Opfer dieser Delikte künftig als Nebenkläger anschließen.

[Quelle: Bundesregierung]

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