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Neuer BRAK-Leitfaden zur Geldwäscheprävention

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Ende Juli eine Neuauflage ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Die nunmehr 8. überarbeitete und ergänzte Auflage berücksichtigt u.a. die durch das Zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz geschaffenen neuen Vorschriften im GwG, insb. das seit 1.4.2023 geltende Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Ferner wurden Klarstellungen u.a. zu den Pflichten von Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten, zur Übertragung von Sorgfaltspflichten auf Dritte und zur fehlenden Verpflichteten-Eigenschaft von Berufsausübungsgesellschaften aufgenommen.

Angepasst und ergänzt wurden außerdem u.a. die Ausführungen zur mandatsbezogenen individuellen Risikobewertung, zur Einrichtung eines kanzleiinternen Hinweisgebersystems sowie zu Mitwirkungspflichten gegenüber Kammern in Bezug auf die Vorlagepflicht von (geschwärzten und teilgeschwärzten) Unterlagen. Die Ausführungen zu Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wurden erweitert und mit Anwendungsbeispielen ergänzt.

Abgerufen werden kann der 79-seitige Leitfaden als PDF-Dokument auf der Webseite der BRAK unter https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/Geldwaesche/AAH_8._Auflage_BRAK_Stand_Juni2024_final.pdf.

[Quelle: BRAK]

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