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Personalia

Am Bundesgerichtshof haben zwei neue Richter ihren Dienst angetreten. Neu im 6. Strafsenat ist der bisherige Richter am OLG Frankfurt a.M. Prof. Dr. Patrick Gödicke. Neu im VII. Zivilsenat ist die bisherige Richterin am OLG München Dr. Isolde Hannamann; sie tritt die Nachfolge des bisherigen Richters am BGH Dr. Ulrich Kartzke an, der nach zwölf Jahren Dienst am BGH Ende Juni in den Ruhestand getreten ist.

Neu am 5. Senat des Bundessozialgerichts ist Dr. Markos Uyanik. Uyanik war nach seinem Studium mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig – zuletzt als Fachanwalt für Versicherungsrecht –, bevor er 2009 in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen wechselte. Hier war er zunächst als Richter am Sozialgericht Duisburg tätig, bevor er an das Landessozialgericht befördert wurde. Nebenamtlich ist Dr. Uyanik als Lehrbeauftragter an der Universität Duisburg-Essen tätig. Er ist ausgebildeter Mediator und Güterichter und zudem Schiedsperson nach dem SGB V. Als Autor befasst er sich insb. mit dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dem Krankenversicherungsrecht.

Am BSG in den Ruhestand getreten ist der bisherige Vorsitzende Richter Prof. Dr. Bernd Schütze. In den 17 Jahren seiner Zugehörigkeit zum Bundessozialgericht war Prof. Schütze Mitglied im 14. und im 3. Senat, dem er seit 2020 auch vorsaß. Weiterhin war und bleibt Prof. Schütze Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg, wo er zur sozialen Pflegeversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zum Sozialverwaltungsverfahrensrecht lehrt.

Wie das Bundesarbeitsgericht im Juli mitteilte, ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Mario Eylert am 27.6.2024 im Alter von 71 Jahren verstorben. Dr. Eylert war von 2001 bis 2018 Richter am BAG; hier gehörte er zunächst dem Zweiten Senat an, seit 2008 als stellvertretender Vorsitzender. Im Jahr 2010 wechselte er in den Zehnten Senat, ab 2012 leitete er den Vierten Senat. Wie das BAG in seiner Würdigung hervorhob, hat Herr Dr. Eylert die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Kündigungsschutz- und zum Tarifrecht maßgeblich geprägt. Unter seinem Vorsitz ergingen richtungsweisende Entscheidungen u.a. zu Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen und zu grundlegenden Fragen der Eingruppierung.

[Quellen: BGH/BSG/BAG]

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