BRAK kritisiert Länderjunktim zur Gebührenanpassung
Die Bundesrechtsanwaltskammmer hat kritisiert, dass die Bundesländer die vom BMJ geplante Anpassung der Anwaltsgebühren (vgl. dazu ZAP 2024, 659 f.) auch diesmal an eine parallele Erhöhung der Gerichtskosten geknüpft haben. In einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der BRAK-Mitteilungen (2/2024, 65) führt BRAK-Präsident Wessels aus, die Forderung der Länder, eine Steigerung der Anwaltsgebühren an eine zeitgleiche Anhebung der Gerichtskosten zu koppeln, sei altbekannt. Dieses Junktim knüpften die Bundesländer stets an geplante Gebührenerhöhungen für die Anwaltschaft. Durch Wiederholung werde es aber nicht richtiger, den Rechtsuchenden die Finanzierung der Justiz aufzuerlegen; diese müsse in einem Rechtsstaat selbstverständliche Staatsaufgabe sein.
Ein solches Junktim gefährdet nach Auffassung Wessels stets eine angemessene Anpassung des RVG und schwächt damit letztlich Rechtsstaat und Anwaltschaft auf längere Sicht. Denn ohne angemessene Vergütung werde der Anwaltsberuf für junge Juristinnen und Juristen sicher nicht attraktiver, befürchtet der BRAK-Präsident. Ohne eine qualifizierte Beratung zur Rechtslage, etwaigen Gestaltungsmöglichkeiten oder Wegen zur Streitbeilegung sei Zugang zum Recht aber nicht möglich. Um diesen auch weiterhin leisten zu können, brauche die Anwaltschaft auskömmliche Gebühren.
In seinem Statement wiederholt Wessels seine Forderung nach einem wenigstens annähernden Inflationsausgleich auch für die Zukunft. Mit Blick darauf stellt er die Frage, ob der Verbraucherpreisindex nicht vielleicht ein zu niedriger Maßstab ist, wenn mit den Gebühren vor allem Kanzleiräume und Personal zu finanzieren sind. Auch müsse überlegt werden, ob sich als statistische Basis wirklich Kanzleien mit Millionenumsätzen eigneten, die kaum nach dem RVG abrechnen würden, oder ob nicht vielmehr vorrangig auf kleinere und mittlere Kanzleien abgestellt werden müsste, die – anders als viele große – auch Prozesskosten- und Beratungshilfemandate übernähmen.
[Quelle: BRAK]