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Neuregelungen im April

Die gesetzlichen Neuregelungen im April bringen hauptsächlich Fördermaßnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer, daneben aber auch finanzielle Einschnitte für Familien. Auch wird der Cannabisanbau und -besitz für Erwachsene jetzt legal und sog. Balkonkraftwerke können vereinfacht angemeldet werden. Im Einzelnen:

  • Wachstumschancen für Unternehmen

Mit dem neuen Wachstumschancengesetz werden Unternehmen steuerlich entlastet und von bürokratischen Belastungen befreit. Damit sollen die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen in Deutschland verbessert werden. Zu den im Gesetz enthaltenen Einzelmaßnahmen zählen der Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau, die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs und die Einführung der sog. E-Rechnung.

  • Förderung der „Arbeit von morgen“

Ebenfalls Anfang April in Kraft getreten ist das Aus- und Weiterbildungsgesetz. Mit Hilfe einer Ausbildungsgarantie, Förderung beruflicher Weiterbildung und einem sog. Qualifizierungsgeld für Arbeitnehmer in Weiterbildung soll es insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen erleichtert werden, Fachkräfte auszubilden und mittels verschiedener Qualifikationsmöglichkeiten in den Betrieben zu halten. Ziel der verschiedenen Fördermaßnahmen ist die Stärkung einer zukunftssicheren Beschäftigung in Regionen und Branchen, die besonders vom Fachkräftemangel bedroht sind.

  • Kürzungen beim Elterngeld

Die strikten Sparvorgaben des Bundesfinanzministeriums in der Folge des BVerfG-Urteils vom November 2023, mit dem das Gericht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärte (vgl. zu letzterem auch die Kolumne von Geipel, ZAP 2024, 145) haben sich auch auf die Leistungen für Familien ausgewirkt. So wird die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, für Paare und Alleinerziehende für Geburten seit dem 1.4.2024 auf 200.000 € zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld beschränkt: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.

  • Organspende-Register online

Bereits seit dem 18. März können Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren einer Organspende auch digital zustimmen. Das neue Organspende-Register speichert die eigene Entscheidung für oder gegen eine Spende in einem zentralen elektronischen Verzeichnis. Sie stellt damit eine weitere Möglichkeit dar, die Bereitschaft zur Organspende rechtlich verbindlich zu dokumentieren; die bisherigen Alternativen, Organspendeausweis und Patientenverfügung, bleiben daneben bestehen.

  • Cannabisanbau und -besitz

Seit Anfang April dürfen Erwachsene privat oder in nichtgewerblichen Vereinigungen in begrenztem Umfang Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden. Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist jetzt straffrei; in privaten Räumen gilt eine höhere Grenze von 50 Gramm. Durch eine Reihe von Restriktionen sollen Minderjährige geschützt werden; u.a. gelten Einschränkungen für den Konsum im öffentlichen Raum sowie ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen.

  • Vereinfachte Registrierung von Balkonkraftwerken

Wer eine neue Steckersolaranlage – auch „Balkonkraftwerk“ genannt – im Marktstammregister (MaStR) anmelden will, kann dies seit Anfang April unkomplizierter erledigen als bisher. Die Bundesnetzagentur hat das Prozedere vereinfacht und auch die Nutzerführung im Online-Register überarbeitet. Statt bisher 20 Angaben zu machen, müssen die Balkonkraftwerkbetreiber jetzt nur noch fünf Daten eintragen: Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Anzahl der Module sowie deren Gesamtleistung, Wechselrichterleistung und Stromzählernummer. Das Marktstammdatenregister ist 2019 eingerichtet worden. Dort werden alle Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem erfasst. Auch die Betreiber kleiner Anlagen wie Steckersolaranlagen müssen ihre Geräte dort eintragen – zusätzlich zur Anmeldung beim zuständigen Anschlussnetzbetreiber.

  • Disziplinarverfahren im öffentlichen Dienst

Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung sollen künftig verfassungsfeindlich eingestellte Angehörige des öffentlichen Dienstes schneller aus ihren Ämtern entfernt werden können. So können jetzt sämtliche Disziplinarmaßnahmen bereits durch eine Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen werden. Damit muss der Dienstherr den Ausgang eines entsprechenden Gerichtsverfahrens nicht mehr abwarten. Der Rechtsschutz des Betroffenen wird durch eine nachgelagerte gerichtliche Überprüfung ermöglicht.

[Quellen: Bundesregierung/BNetzA]

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