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BRAK zu Plänen für das neue Jahr

Zu den Plänen des im Oktober neu gewählten’Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer (s. dazu auch ZAP 2023, 1040) hat sich kürzlich BRAK-Präsident Wessels in einem Interview geäußert. Darin bezeichnet er die schon seit Längerem geforderte Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung noch in dieser Legislaturperiode als eines der vordringlichsten Themen. Es gehe dabei nicht um eine „Gewinnmaximierung“, sondern schlicht um die „Ermöglichung auskömmlichen Arbeitens“, so Wessels. Durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sei eine Anpassung an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung nicht vollständig geschehen; deshalb hinke die Anwaltschaft der Wirtschaft hier noch immer hinterher.

Zum anwaltlichen Berufsrecht sprach der Präsident zwei Aspekte an: Zum einen wird sich das neu gewählte Präsidium erneut mit dem Thema der Spezialisierungen beschäftigen. Es wird also geprüft, ob evtl. weitere Fachanwaltschaften eingeführt werden sollten oder ob es, so Wessels, „neben, oberhalb bzw. unterhalb von Fachanwaltschaften“ Spezialisierungen geben könnte. Zum anderen steht im Rahmen des Berufsrechts ein etwaiger Änderungsbedarf im Hinblick auf die Möglichkeit der Vereinbarung von Erfolgshonoraren auf der Tagesordnung.

Auch zum Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) hatte der BRAK-Präsident Neuigkeiten zu verkünden: Es sei „ein dringender Wunsch aus der Anwaltschaft“, das beA auch auf mobilen Endgeräten, sprich: Smartphones und Tablets, verwenden zu können. An der Umsetzung arbeite die BRAK gerade und gehe davon aus, bereits Anfang 2024 eine Beta-Version der mobilen Anwendung veröffentlichen zu können. Auch die Nutzeroberflächen würden weiter optimiert. Hier solle es bereits im ersten Quartal 2024 Verbesserungen bei der Adresssuche, dem Nachrichtenversand und der Abgabe von Empfangsbekenntnissen geben.

[Red.]

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