Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat Anfang November umfangreichen Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB) zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Sozialgesetzbuchs und weiterer Gesetze (BT-Drucks 20/8344) wurde – in teilweise geänderter Fassung – mit Mehrheit angenommen.
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen gehen u.a. auf das Bürgergeldgesetz zurück. Die damit verbundenen Änderungen im SGB II werden nun teilweise auf andere Gesetzbücher übertragen, u.a. auf das SGB XII, in dem die Sozialhilfe geregelt ist. Außerdem sieht der Entwurf Verbesserungen bei der Entschädigung von Gewalttaten (SGB XIV) und im Soldatenversorgungsrecht sowie Änderungen für Erwerbsminderungsrentner und deren Wiedereinstieg in den Beruf vor.
Geändert wurde u.a., dass Menschen in der Erwerbsminderung künftig länger (sechs Monate) Zeit haben sollen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können, und zwar ohne Sorge, bei einem Scheitern ihren Status als Erwerbsminderungsrentner zu verlieren. Außerdem wurde der Eingliederungszuschuss verlängert, den Arbeitgeber beantragen können, wenn sie arbeitslose Bewerber einstellen. Ebenfalls nachträglich geändert wurde eine Verrechnung der Kosten für Lebensmittel und Strom mit den Regelsätzen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften.
Zur Notwendigkeit der Änderungen wurde hervorgehoben, dass es sich um ein technisch sehr komplexes Gesetz handele, das aber an vielen Stellen „bedeutende Impulse“ setze. Die von Teilen der Opposition geäußerte Kritik an dem weiter bestehenden Unterschied beim Schonvermögen für Bürgergeldbezieher und für Menschen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, wurde von der Ausschussmehrheit mit dem Hinweis auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Sozialgesetzbücher II und XII zurückgewiesen. Außerdem sei das Schonvermögen im SGB XII in den vergangenen Jahren deutlich angehoben worden.
Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit ihren eigenen Anträgen zum Thema. Einer davon forderte eine Angleichung der Vermögensfreibeträge bei Sozialhilfe und Bürgergeld. In einem anderen Antrag wurde verlangt, die Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung imAlter und bei Erwerbsminderung zu beenden. Beide Anträge wurden mit deutlicher Mehrheit im Ausschuss abgelehnt.
[Quelle: Bundestag]